Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium
Als Teil des Gesetzes zur Verbesserung von Chancengleichheit beim Hochschulzugang in NRW ist zum 30.04.2011 das Studiumsqualitätsgesetz in Kraft getreten.
Dieses Gesetz sieht u.a. die Einrichtung einer Qualitätsverbesserungskommission vor. Die Kommission hat die Aufgabe, die Hochschulleitung hinsichtlich der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen und der Qualitätsverbesserung zu beraten. Die Kommission kann insbesondere planerische Vorschläge zur zweckmäßigen Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel erstellen. Die Hochschulleitung ist angehalten, die Vorschläge der Kommission zu berücksichtigen.
Nach § 4 Abs. 2 Studiumsqualitätsgesetz bestimmt die Hochschule in ihrer Grundordnung das Nähere zur Qualitätsverbesserungskommission. Dazu gehören insbesondere der Vorsitz, ihre Zusammensetzung und die Amtszeit ihrer Mitglieder.
Diese Vorgaben hat die Fachhochschule Südwestfalen in § 17 der Grundordnung vom 13. November 2020 geregelt.
Bei Anregungen und/oder Kritik erreichen Sie die Qualitätsverbesserungskommission unter der Adresse qualitaetsverbesserungskommission@fh-swf.de