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Hier möchten wir Ihnen einen Überblick über die Stichworte geben, die für Ihr Studium an der FH Südwestfalen relevant sein können.
Welche Abschlüsse kann man an der FH Südwestfalen erlangen?
Bachelorsowie Internationale Doppelabschlüsse
Die Akkreditierung stellt fest, ob das Studienangebot bestimmten Mindestanforderungen entspricht - eine Art TÜV für Studiengänge. Wichtig ist dabei z.B., dass das Studienprogramm in der vorgesehenen Zeit absolviert werden kann, dass die Module tatsächlich an Qualifikationszielen ausgerichtet sind und es entsprechende Berufsfelder für die Absolventen gibt. Im Auftrag einer Akkreditierungsagentur prüfen externe Gutachter die Erfüllung der Standards und bescheinigen sie mit einem Qualitätssiegel. Vorgaben für die Akkreditierung werden bundesländerübergreifend in der Kultusministerkonferenz abgestimmt. Die Akkreditierung ist immer befristet, die Studiengänge müssen regelmäßig reakkreditiert werden, d.h. sie müssen sich regelmäßig einer Qualitätskontrolle unterziehen.
(Text übernommen von der Homepage des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen.)
Bitte teilen Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift so umgehend wie möglich mit. Nur dann ist sichergestellt, dass wichtige Unterlagen (z.B. die Studienbescheinigung etc.) Sie erreichen. Sie können die Änderung Ihrer Anschrift über das Online-Portal mitteilen.
Wenn Sie krank sind oder aus anderen Gründen nicht an einer Lehrveranstaltung teilnehmen können, nehmen Sie bitte bei Pflichtveranstaltungen so zeitnah wie möglich (vor der Veranstaltung) Kontakt zu der Lehrperson auf und informieren sie oder ihn.
Abmeldung von Prüfungen wegen Erkrankung
Der Nachweis einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ist durch Vorlage eines ärztlichen Attests im Original mit Unterzeichnung zu erbringen, welches die krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit bescheinigt und spätestens an dem der Prüfung folgenden Werktag ausgestellt wurde. Bei Erkrankung der Kandidatin oder des Kandidaten nach Prüfungsantritt muss das Attest am Prüfungstag ausgestellt worden sein. Im Falle der Erkrankung eines zu betreuenden Kindes ist ebenfalls ein ärztliches Attest vorzulegen. Werden die Gründe vom Prüfungsausschuss anerkannt, so gilt die Prüfung in dem betroffenen Modul beziehungsweise die Abschlussarbeit oder das Kolloquium als nicht unternommen. Im Falle einer themengebundenen Prüfungsleistung (z. B. Abschlussarbeit, Hausarbeit) ist für den neuen Prüfungsversuch ein neues Thema zu bearbeiten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Studienorganisation.
Auslandsaufenthalte gelten in vielen Bewerbungsverfahren als wichtige Qualifikation. Wenn Sie Interesse an einem Studienaufenthalt oder Praktikum im Ausland haben, erhalten Sie Informationen und Unterstützung hier und bei Infoveranstaltungen und Sprechstunden des International Office.
Was ist ein Bachelor?
Der Bachelor ist ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss.
Nach einer Studiendauer von in der Regel sechs Semestern kann man in den Beruf einsteigen. Doch immer häufiger gibt es auch Bachelor-Studiengänge, die sieben Semester dauern.
Je nach studierter Fachrichtung wird ein Bachelor of Arts (B.A.), ein Bachelor of Science (B.Sc.), ein Bachelor of Engineering (B.Eng.) oder ein Bachelor of Laws (LL.B.) verliehen. Deutschsprachige Bezeichnungen (z.B. Bakkalaureus der Wissenschaften) sind ebenfalls möglich.
Im Anschluss an das Bachelor-Studium kann – entweder direkt oder nach einiger Zeit der Berufstätigkeit – noch ein zusätzlicher Master-Studiengang belegt werden, um eine zusätzliche Qualifikation zu erlangen.
Voraussetzung für die Einschreibung von internationalen Studienbewerbern in deutschsprachige Studiengänge ist, dass ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache bestehen. Diese Sprachkenntnisse sind durch eine Deutschprüfung nachzuweisen.
Als Nachweis über ausreichende Kenntnisse für das Studium werden an der Fachhochschule Südwestfalen nur die Bescheinigungen über das erfolgreiche Ablegen einer der folgenden Prüfungen anerkannt:Das Diploma Supplement soll (ähnlich wie auch die Leistungspunkte / Credit Points) die Bewertung und Einstufung von Studiengängen unter den Hochschulen und auf dem internationalen Arbeitsmarkt in Europa erleichtern.
Das Diploma Supplement ist als "Zeugnis-Ergänzung", so die wörtliche Übersetzung, äußerst praktisch: Es enthält eine genaue Auflistung der einzelnen Bestandteile des absolvierten Studiengangs sowie eine Übersicht über das deutsche Hochschulsystem in englischer Sprache und wird den Absolvent*innen der Bachelor-/Master-Studiengänge zusammen mit dem Abschlusszeugnis ausgestellt.
Im Diploma Supplement können auf Antrag weitere Angaben eingetragen werden, die sich auf zusätzliche studienzielbezogene Aktivitäten im Ausland beziehen. Diese Angaben betreffen nur Aktivitäten, die nicht regulärer Bestandteil Ihres Studiums sind und nicht im Rahmen von Erasmus+ erfolgt sind, aber dennoch zu den Lernergebnissen des Studiengangs beigetragen haben.Zusätzlich zu der Gesamtnote wird an der Fachhochschule Südwestfalen eine relative Notenverteilung i.S.v. § 63 Abs. 1 Satz 3 HG (Hochschulgesetz NRW) in Form einer ECTS-Einstufungstabelle ausgewiesen. Diese Notenverteilungsskala gibt eine statistische Auskunft über die Verteilung der Abschlussnoten in einem Studiengang und dient als Vergleichsmöglichkeit. Die Tabelle wird in den Zeugnisunterlagen in der Regel ausgewiesen, wenn mindestens 50 Abschlussnoten in der Referenzgruppe vorhanden sind. Die Ermittlung basiert auf dem ECTS Leitfaden der Europäischen Kommission in der jeweils geltenden Fassung. Vor der Einführung der ECTS-Einstufungstabelle erfolgte die ECTS-Bewertung durch die Vergabe einer ECTS-Note.
Beschluss des Rektorats vom 08.01.2020 zur Ausweisung der ECTS-Einstufungstabelle
Ihr Ansprechpartner für Fragen in Sachen Elterngeld / -zeit ist unser Familienbüro.
An der Fachhochschule Südwestfalen erhalten Sie einen Hochschul-Account (Benutzername, Passwort und persönliche FH-E-Mail-Adresse) und können mit Ihrer Benutzerkennung Dienste im Hochschulnetz nutzen wie z.B. Online-Notenabfrage oder E-Mails lesen/versenden. Über die Benutzerkennung sollen zukünftig alle Online-Dienste für Studierende, die derzeit kontinuierlich ausgeweitet werden, abgewickelt werden. Hier finden Sie weitere Informationen zum Email-Account .
Studierende können seit dem 15. März 2023 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen. Der Antrag kann bis zum 30. September 2023 gestellt werden.
Zuständig für die Auszahlung sind die Länder. Die Länder schaffen jeweils in eigener Verantwortung die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen dafür, dass das Geld beantragt und ausgezahlt werden kann. Die bundesweit einheitliche Antragstellung zur Auszahlung der 200 Euro soll ab Mitte März für alle Antragsberechtigten möglich sein.
Weitere Hinweise und alle notwendigen Informationen zur Auszahlung finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung:
Für weitere Informationen zur Energiepreispauschale klicken Sie hier.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne direkt an die bundesweite Hotline wenden: +49 800 2623 003
Die wichtigsten Informationen zur Antragsstellung haben wir Ihnen auch auf der folgenden Seite zusammengefasst:
Eine Rückzahlung des Sozial- und Studierendenschaftsbeitrages - ggf. auch der Materialbezugsgebühr und der Studiengebühr - ist nur möglich, wenn die Exmatrikulation (Eingang des Antrags), die Beurlaubung oder die Versagung der Einschreibung VOR Vorlesungsbeginn für das Semester, für das der Beitrag entrichtet wird, erfolgt. Antrag auf Erstattung im Online-Portal
Bitte stellen Sie den u.a. Papierantrag nur, wenn Sie bereits länger als 60 Tage exmatrikuliert sind und somit keinen Zugriff mehr auf das Online-Portal haben.
Erstattungsantrag
Das Semesterticket (Standorte Hagen, Iserlohn, Lüdenscheid und Soest) kann nur bis Semesterbeginn (also 1. März bzw. 1. September) vollständig erstattet werden. Nach Semesterbeginn entscheidet der AStA über eine evtl. anteilige Erstattung. Entsprechende Anfragen/Anträge sind bitte direkt an den AStA zu richten.
Im Gegensatz zur Immatrikulation ist die Exmatrikulation die Streichung aus der Liste ("Matrikel") der Studierenden. Nach der Exmatrikulation durch das Studierenden-Servicebüro erhält man eine Exmatrikulationsbescheinigung, die wiederum die Voraussetzung für jede künftige Immatrikulation an einer deutschen Hochschule darstellt. Studierende können von der Hochschule auch gegen Ihren Willen exmatrikuliert werden, z.B. wenn Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben.
Die Fachhochschulreife ist ein Schulabschluss, der zu einem Studium an einer Fachhochschule berechtigt. Die allgemeine Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem berufsbezogenen Anteil.
Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangen Schüler bei entsprechenden Leistungen am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 11, die Jahrgänge mit neunjähriger Gymnasialzeit erreichen den schulischen Teil der Fachhochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 12) an Gymnasien und nach Abschluss der Klasse 12 an Gesamtschulen, an einem Berufskolleg oder an einer Fachoberschule (FOS). In einigen bundesdeutschen Ländern auch durch allgemeinbildende Zusatzfächer auf Oberstufenniveau in Verbindung mit einer Berufsausbildung an Berufsschulen oder Fachschulen (beispielsweise Techniker- oder Sozialpädagogikschulen). Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife wird durch ein mindestens einjähriges, einschlägiges Berufspraktikum oder durch eine mindestens zweijährige, einschlägige Berufsausbildung erlangt.
Liegt ein Zeugnis der mittleren Reife und eine (mindestens zweijährige) Berufsausbildung vor, erfolgt bei der Fachoberschule die Einstufung in die Klasse 12. Ansonsten muss zuvor die Klasse 11 der Fachoberschule besucht werden, die aus einem integrierten berufsbezogenen Anteil (Praktikum) und einem schulischen Anteil besteht. Das gilt nicht für alle Bundesländer, z.B. Bayern.
Wichtig: Sollte auf Ihrem Zeugnis nicht ausdrücklich vermerkt sein, dass dieses bundesweit bzw. in Nordrhein-Westfalen anerkannt wird, benötigen Sie für Nordrhein-Westfalen unbedingt eine Anerkennung Ihres Zeugnisses durch die zuständige Bezirksregierung.
Die Fachoberschulreife (FOS-Reife) wird auch Mittlere Reife genannt. Sie ist der Abschluss an einer Realschule oder einer der Schulabschlüsse, die an einer Gesamtschule erworben werden können. Dieser Schulabschluss berechtigt nicht zu einem Hochschulstudium und kann auch nicht an einer Hochschule erworben werden.
Mit Ihrem Studierendenausweis können Sie bei den Verkehrsbetrieben eine Fahrpreisermäßigung beantragen, eine kostenlose Benutzung von Bus oder Bahn ist damit allerdings nicht möglich. Bitte wenden Sie sich für die Beantragung der Ermäßigung direkt an den für die für Sie zutreffende/n Region/en zuständigen Verkehrsbetrieb.
Anmerkung:
dem Studierenden-Servicebüro liegt keine Liste der zuständigen Verkehrsbetriebe für die verschiedenen Regionen vor.
Familie, Beruf und Studium sinnvoll zu vereinen, kann eine große Herausforderung sein. Beratung, in einem kostenlosem und vertraulichem Gespräch, bietet die Mitarbeiterin des Familienbüros.
Ihr Ansprechpartner für Fragen in Sachen Ferienbetreuung ist unser Familienbüro.
Das offizielle Forum der Fachhochschule
Das Forum der Fachhochschule Südwestfalen ist als Kurs in die E-Learning Plattform der Fachhochschule umgezogen. Um dem Forum beizutreten, folgen Sie dem Link
https://elearning.fh-swf.de/course/view.php?id=6916 um sich im Kurs einzuschreiben oder zu dem Forum zu gelangen. Alle weiteren Informationen zum Forum finden Sie dann dort.
Vom Stipendien bis zum kooperativen Modell gibt es viele Wege, ein Studium zu finanzieren - hier erhalten Sie weitere Infos zur Studienfinanzierung.
Was bedeutet: „formlos schriftlich“?
Formlos bedeutet, dass Sie einen Antrag frei formulieren können, ohne auf entsprechende Vordrucke zurückgreifen zu müssen.
Schriftlich bedeutet, dass Sie einen Antrag eigenhändig unterschreiben müssen und diesen per Post, per Fax oder persönlich einreichen müssen. Wenn beglaubigte Nachweise beizufügen sind, empfiehlt sich die Übersendung auf dem Postwege oder die persönliche Abgabe.
Eine E-Mail ist nicht ausreichend.
Sie haben die Möglichkeit, sich als Gasthörer*in an der Fachhochschule Südwestfalen anzumelden. Als Gasthörer*in können Sie auch ohne Fachhochschulreife an allen Vorlesungen eines Studienganges teilnehmen, jedoch keine Prüfungsleistungen ablegen.
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung von Chancengleichheit beim Hochschulzugang in Nordrhein-Westfalen“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der Studienbeiträge durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Dementsprechend werden seit dem Wintersemester 2011/2012 an der FH Südwestfalen keine Studienbeiträge mehr erhoben.
Von allen eingeschriebenen Studierenden wird aber aufgrund § 11 des Studentenwerksgesetzes ein sogenannter "Sozialbeitrag" erhoben, der den Studierendenwerken für ihre Aufgaben zufließt. Zusätzlich erhebt die Studierendenschaft für die Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung ebenfalls einen Beitrag von ihren Mitgliedern. Die Beiträge der Studierendenschaft sind gemäß § 57 Hochschulgesetz in einer eigenen Beitragsordnung festgelegt. Hinzu kommt für die Studierenden der Standorte Hagen, Iserlohn, Lüdenscheid und Soest der Beitrag für das Semesterticket.
Mehr zu den Beiträgen und Gebühren an der FH Südwestfalen finden Sie auf der Seite Semesterbeiträge.
Hier finden Sie einen Überblick über alle Gremien, Beauftragte sowie die Hochschulleitung.
Für die Studierenden am Hochschulstandort Hagen ist in Verwaltungsangelegenheiten das Studierenden-Servicebüro Hagen zuständig.
Ein Überblick über alle Gremien, Beauftragte sowie die Hochschulleitung.
Weitere Informationen über das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife
Wann muss welches Praktikum nachgewiesen werden?Das Praktikum ist nach der Praktikum-Ausbildungsordnung vom 11.12.2006 durchzuführen (BASS 13-36 Nr.5). Der Nachweis der Fachhochschulreife nach der Fachoberschule erfolgt durch die Vorlage des von der Schule erstellten Zeugnisses der Fachhochschulreife. In den anderen Fällen erfolgt der Nachweis durch die Vorlage des Zeugnisses des schulischen Teils der Fachhochschulreife und der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung des gelenkten Praktikums. Eine förmliche Zuerkennung durch die obere Schulaufsichtbehörde erfolgt ausschließlich für Schülerinnen und Schüler, die an Fachhochschulen in anderen Bundesländern studieren möchten.
Halbjähriges einschlägiges Praktikum
Schüler*innen der zwei-jährigen Berufsfachschule müssen zum Erwerb der Fachhochschulreife ein einschlägiges halbjähriges Praktikum durchführen.
Das Praktikum ist nach der Praktikum-Ausbildungsordnung vom 11.12.2006 durchzuführen (BASS 13-36 Nr.5). Zuständig für die Zuerkennung der Fachhochschulreife sind die Berufskollegs, in denen der Bildungsgang abgeschlossen wurde.
Die an der Hochschule eingeschriebenen Studierenden bilden die Studierendenschaft. Organe der Studierendenschaft sind das Studierendenparlament und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA).
Das StudierendenparlamentDas StuPa wählt aus seiner Mitte einen vorsitzendes und ein stellvertretend vorsitzendes Mitglied, das die Sitzungen leitet. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Als ständiger Ausschuss des StuPa ist ein Haushaltsausschuss zu bilden. Bei Bedarf können weitere Ausschüsse gebildet werden. Das Studierendenparlament wird von den Mitgliedern der Studierendenschaft in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Der Allgemeine StudierendenausschussDie Studierendenschaft kann sich nach Maßgabe ihrer Satzungen außerdem in Fachschaften gliedern.
Der Fachschaftsrat (die gewählte Vertretung der Fachschaft) ist die ständige Vertretung der Fachschaft und wird von allen Studierenden des jeweiligen Fachbereichs einmal pro Jahr gewählt. Zu den Aufgaben der Fachschaften zählen unter anderem:Auslandsaufenthalte gelten in vielen Bewerbungsverfahren als wichtige Qualifikation. Wenn Sie Interesse an einem Studienaufenthalt oder Praktikum im Ausland haben, erhalten Sie Informationen und Unterstützung hier und bei Infoveranstaltungen und Sprechstunden des International Office.
Der Internationale Studierendenausweis (ISIC) ermöglicht es Studierenden, die jeweils im Ausland geltenden Studierenden-Ermäßigungen zu bekommen.
Er ist erhältlich beim AStA-Sekretariat.
Für die Studierenden am Hochschulstandort Iserlohn ist in Verwaltungsangelegenheiten das Studierenden-Servicebüro in Iserlohn zuständig.
Schüler*innen der Sekundarstufe II (in Ausnahmefällen auch der 10. Jahrgangsstufe weiterführender Schulen) haben die Möglichkeit an Vorlesungen, Übungen und Praktika in ausgewiesenen Studiengängen der FH Südwestfalen an den Standorten Iserlohn, Soest, Hagen und Meschede teil zu nehmen und dort auch ihre Leistungen in Prüfungen unter Beweis zu stellen. Schüler*innen, die an diesem Projekt teilnehmen werden als Jungstudierende bezeichnet.
Sie haben noch weitere Fragen?
Ansprechpartner*in bei weiteren Fragen ist:
Allgemeine Studienberatung
Telefon: 02371 566 538
E-Mail:
studienberatung@fh-swf.de
Bewerbung/Einschreibung:
Heike Sobasik
Telefon: 02371/566-551
E-Mail:
sobasik.heike@fh-swf.de
Wie erbringt man den Nachweis für die Auszahlung des Kindergeldes bei der Familienkasse?
Durch Einreichung einer Studienbescheinigung aus dem Bescheinigungssatz, den Sie von der Fachhochschule erstmals automatisch nach der Einschreibung und für die folgenden Semester jeweils nach der Rückmeldung für das entsprechende Semester erhalten (einzureichen bei der Familienkasse durch die Eltern der/des Studierenden, die die Bezugsberechtigten für das Kindergeld sind).
Hintergrund:
Volljährige Kinder werden für das Kindergeld nur berücksichtigt, wenn sie besondere (Tatbestands-)Voraussetzungen erfüllen. Das kann z.B. eine Ausbildung sein. Hierzu gehören insbesondere schulische, berufliche und universitäre Ausbildungen. Im Regelfall ist es ausreichend, bei der Familienkasse vor Vollendung des 18. Lebensjahres einen Ausbildungsnachweis und eine Erklärung zu den Einkünften und Bezügen des Kindes vorzulegen. Weitergehende Informationen für Kindergeldberechtigte finden Sie auf der Internsetseite des Bundesamtes für Finanzen.
Please see english version below
Weiterhin gilt: Jede*r Studienbewerber*in muss sich vor der Einschreibung mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen! Bitte beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine spezielle Versicherungsbescheinigung zur Einschreibung, welche uns die Krankenkasse elektronisch übermittelt. Geben Sie dazu den Sitz der Hochschule an: Iserlohn. Bei manchen Krankenkasse können Sie auch die gesonderte Absendernummer der Fachhochschule Südwestfalen angeben: H0000339.
Um die Online-Bewerbung abzuschließen ist es zusätzlich notwendig, die Versicherungsdaten ihrer Krankenkasse (Versichertennummer und Name der Krankenkasse) einzugeben. Krankenkassen-Nachweise oder Bescheinigungen müssen nicht hochgeladen werden, sondern werden uns von der Krankenkasse ausschließlich elektronisch übermittelt!
Bei einer privaten Krankenversicherung müssen Sie sich mit einer privaten Versicherungsbescheinigung an eine gesetzliche Krankenkasse wenden. Die gesetzliche Krankenkasse meldet im Anschluss elektronisch Ihre Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht an die Fachhochschule Südwestfalen.
Bei einer ausländischen Krankenversicherung gehen Sie bitte vor der Online-Bewerbung mit Ihren Versicherungsunterlagen zu einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland. Diese prüft Ihre Versicherung und meldet im Anschluss elektronisch Ihren Versicherungsstatus an die Fachhochschule Südwestfalen
Merkblatt über die Krankenversicherung der Studierenden
Hinweis: bei einigen gesetzlichen Krankenkassen können Sie die elektronische Übersendung der Bescheinigung online beauftragen.
Hilfreiche Informationen finden Sie auch beim Arbeitskreis Krankenversicherung
The following continues to apply: Each applicant must contact the health insurance agency prior to enrolment! Please apply to your health insurance agency for a special insurance certificate for enrolment, which the agency will send to us electronically.
For this purpose, please indicate the location of the center of our university which is: Iserlohn. With some health insurance companies you can also note the separate sender number of the South Westphalia University of Applied Sciences: H0000339.
To complete the online application, it is also necessary to enter the insurance data of your health insurance agency (insurance number and name of the health insurance agency). Proof of health insurance cover or certificates do not have to be uploaded, but will only be sent to us electronically by the health insurance agency! If you have private health insurance cover, you must contact a statutory health insurance agency with a private insurance certificate. The statutory health insurance agency will then electronically report your exemption from the statutory health insurance obligation to the South Westphalia University.
If you have a health insurance cover from a foreign country, please contact a statutory health insurance agency in Germany with your insurance documents before submitting your online application. They will check your insurance cover and report your insurance status electronically to the South Westphalia University.
Please note: Some statutory health insurance agencies provide you with the option of sending the certificate electronically online. You can also find helpful information at the health insurance work group (German language content only).
Ihr Ansprechpartner für Fragen in Sachen Krankmeldung Kind ist unser Familienbüro.
Die Leihfrist für Bücher beträgt i.d.R. 30 Tage. Weitere Regelungen finden Sie auf den Bibliotheksseiten.
Die Leihfrist für Fernleihbestellungen wird von den einzelnen Lieferbibliotheken unterschiedlich festgesetzt.
Ziele
Wir erbringen unsere Dienstleistungen kompetent, schnellstmöglich und freundlich. Wir bieten initiativ neue Informationsangebote und –dienstleistungen an und reagieren auf konkrete und individuelle Nutzerwünsche. Die Nutzerschaft steht partnerschaftlich im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Die Entwicklung im Informations- und Bibliotheksbereich wollen wir aktiv mitgestalten und bedarfsgerecht in unserer Hochschule umsetzen. Dazu und zur Nutzung aller Informationsressourcen kooperieren wir mit anderen Bibliotheken und Einrichtungen.
Arbeitsorganisation
Ziel unserer Arbeit ist die stete Verbesserung der Servicequalität unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen wie die personellen und finanziellen Ressourcen. Zur Erreichung unserer Ziele bedienen wir uns einer Teamorganisation mit konkreten Aufgabenstellungen, eindeutigen Verantwortlichkeiten und Entscheidungsbefugnissen. Persönliches Engagement, Flexibilität und Interesse an der Arbeit sollen bei allen MitarbeiterInnen durch die flache Hierarchie, eine offene Arbeitsatmosphäre und lebendige interne Kommunikation erhalten und gefördert werden.
Ein Überblick über alle Gremien, Beauftragte sowie die Leitung der Hochschule.
Bitte lesen Sie dazu die Informationen unter dem FAQ Punkt Clearingverfahren.
Was ist ein Master?
Der Master ist ein auf das beendete Bachelor-Studium aufbauender Studienabschluss.
Ein großer Teil der Studierenden wird allerdings bereits nach dem Bachelor-Abschluss (= erster berufsqualifizierender Abschluss) direkt in den Beruf wechseln. Diejenigen aber, die über das im Bachelor-Studium Erlernte hinaus Ihre Kenntnisse noch weiter vertiefen wollen (z.B. weil sie eine bestimmte wissenschaftliche Karriere ins Auge fassen oder eine berufliche Spezialisierung anstreben), können ein Masterstudium aufnehmen, das auch die Voraussetzung für eine Promotion ist.
Man kann den Master-Abschluss entweder unmittelbar im Anschluss an den Bachelor-Studiengang oder auch später erst aus dem Beruf heraus erwerben, z.B. um sich nach einer ersten Berufseinstiegsphase beruflich weiterzuentwickeln.
Als Abschlussbezeichnungen gibt es - analog zu den Bezeichnungen der Bachelor-Abschlüsse (s.o.) - den Master of Arts (M.A.), den Master of Science (M.Sc.), den Master of Engineering (M.Eng.) und den Master of Laws (LL.M.).
AudioVisuellesMedienZentrum
Das
AVMZ unterstützt Studierende und Mitarbeiter der Fachhochschule Südwestfalen bei Medienproduktionen
Für die Studierenden am Hochschulstandort Meschede ist in Verwaltungsangelegenheiten das Studierenden-Servicebüro Meschede zuständig.
Ihr Ansprechpartner für Fragen in Sachen Mutterschutz ist unser Familienbüro.
Studierende, die aufgrund einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung die Prüfungen nicht in der vorgesehenen Weise ablegen können, können bei der*dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einen Nachteilsausgleich für die Prüfungen beantragen. Ein Nachteilsausgleich kann zum Beispiel die Verlängerung der Bearbeitungszeit, die Bereitstellung eines separaten Prüfungsraums oder die Verwendung von technischen Hilfsmitteln bedeuten.
Die Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung unterstützt und berät Studierende mit Beeinträchtigung bei der Beantragung von Nachteilsausgleichen, zum Umgang mit der Beeinträchtigung und bei allen Fragen zum Studium mit einer Beeinträchtigung.
Weitere Informationen und die Kontaktdaten finden Sie auf den Seiten Studium und Behinderung.
Wenn sich Ihr Name (zum Beispiel aufgrund von Heirat) oder Geschlecht geändert hat, finden Sie im Online-Portal einen entsprechenden Antrag auf Änderung der Personendaten. Zusätzlich benötigen wir ein Dokument aus dem die Änderung hervorgeht (zum Beispiel Ihre Heiratsurkunde). Bitte laden Sie diesen Nachweis zusammen mit dem zugehörigen Antrag im Online-Portal hoch und die Kolleg*innen vor Ort werden Ihre Angaben korrigieren.
Wenn Sie eine Vornamens- und/oder Personenstandsänderung (Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags) beantragen möchten, können Sie den hier hinterlegten Antrag verwenden. Diesen Antrag laden Sie anschließend bitte im Online-Portal hoch.
Antrag auf Neuausstellung des Chiporellos - wird in Kürze hier veröffentlicht!
In einigen Studiengängen werden mehr Bewerber*innen erwartet als Studienplätze zur Verfügung stehen. Deshalb wird für diese Studiengänge ein sogenannter Orts-NC festgesetzt (NC = Numerus Clausus) und ein Auswahlverfahren durchgeführt; d.h. es wird nicht jeder Bewerber einen Studienplatz erhalten können.
Ob der von Ihnen angestrebte Studiengang einem Orts-NC unterliegt und weitere Informationen zum Verfahren, finden Sie auf der Seite Wie bewerbe ich mich für einen Studiengang mit NC?.
Erläuterungen zur Online-Bewerbung für einen Studiengang mit örtlichen Auswahlverfahren.
Ausführliche Informationen zur Bibliotheksnutzung für Nicht-Hochschulangehörige finden Sie auf den
Bibliotheksseiten.
Wo bekomme ich einen Notenspiegel?
Ihren Notenspiegel können Sie im
Virtuellen Service-Center einsehen und als PDF runterladen.
Am Standort Iserlohn können die Studierenden nur direkt auf dem FH-Gelände parken, wenn Sie eine körperliche Behinderung durch eine entsprechende ärztliche Bescheinigung nachweisen. Das Formular zur Beantragung eines Parkausweises erhalten Sie auf der Seite des Gebäudemanagements oder im Studienrenden-Servicebüro Iserlohn.
Einen kurzen Fußweg entfernt stehen jedoch Parkplätze an der Alexanderhöhe/Parkhalle zur Verfügung.
Wenn Sie eine Vornamens- und/oder Personenstandsänderung (Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags) beantragen möchten, können Sie im Studierenden-Servicebüro einen entsprechenden Antrag erhalten. Diesen Antrag laden Sie dann bitte anschließend im Online-Portal hoch.
Ihr Ansprechpartner für Fragen in Sachen Pflege ist unser Familienbüro.
Auf der Suche nach einer Praktikumstelle können wir Ihnen leider nicht unmittelbar behilflich sein, da die Studierenden-Servicebüros selbst keine Listen von Firmen vorliegen haben, die regelmäßig Praktika anbieten.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das für Ihren Wohnort zuständige Berufsinformationszentrum (BIZ) - angesiedelt bei der Agentur für Arbeit - oder an die IHK.
Auch am schwarzen Brett in der Hochschule oder auf unserer Internetseite im Bereich Stellenbörse: Stellenangebote Wirtschaft sind manchmal Praktikumstellen inseriert.
Die Prüfungsan- und abmeldung erfolgt für Studierende mit einer Prüfungsordnungsversion bis 2021 über das Virtuelle Service-Center.
Für Studierende mit einer Prüfungsordnungsversion ab 2022 erfolgt die Prüfungsan- und abmeldung über das Online-Portal. Auf unserer Homepage finden Sie auch einen Anleitungsfilm mit entsprechenden Erläuterungen.
Welche Prüfungsordnungsversion Sie aktuell studieren, können Sie im Online-Portal im Menü unter Mein Studium>Studienservice>Mein Status einsehen.
Falls Sie Probleme mit der Anwendung haben, beachten Sie bitte die technischen Hinweise.
Prüfungsanmeldungen haben eine verbindliche Wirkung, so dass an den Prüfungsrücktritt besondere Anforderungen gestellt werden.
Deswegen empfehlen wir Ihnen, das PDF Ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit zur Vorlage beim Prüfungsausschuss der Fachhochschule Südwestfalen zu nutzen.
Übersicht der Regelungen für den Prüfungsrücktritt insbesondere auch aufgrund von Erkrankungen
(deutsche Version)
Regulations on withdrawal from an examination due to illness
(english version)
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an das für Ihren Standort zuständige Studierenden-Servicebüro.
Diese Informationen richten sich sowohl an Studierende, die innerhalb der Fachhochschule Südwestfalen ihren Studiengang wechseln, als auch an Studierende anderer Hochschulen, die als "Quereinsteiger" in ein höheres Fachsemester eines Studiengangs der Fachhochschule Südwestfalen einsteigen möchten.
Zur Rückmeldung loggen Sie sich in das Online-Portal ein und überweisen den angegebenen Betrag. Die Login-Daten sind Ihnen per Post zugesandt worden. Alternativ erhalten Sie eine E-Mail an Ihre von der Fachhochschule Südwestfalen eingerichtete E-Mail-Adresse (nachname.vorname@fh-swf.de) zum Starttermin der Rückmeldung.
Das Studierendenwerk Dortmund bietet in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk Dortmund eine SchuldnerInnenberatung für Studierende an: Termine und Kontakt
Ein Semester ist ein Studienhalbjahr an einer Hochschule. Darin sind die Semesterferien (= vorlesungsfreien Zeiten) enthalten.
Das akademische Jahr gliedert sich in ein Winter- und ein Sommersemester. Das Wintersemester beginnt am 1. September und endet am 28. bzw. 29. Februar. Das Sommersemester beginnt am 1. März und endet am 31. August.
In der Vorlesungszeit finden die meisten Lehrveranstaltungen statt. In der vorlesungsfreien Zeit können Prüfungen, Praktika oder Blockveranstaltungen stattfinden.
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung von Chancengleichheit beim Hochschulzugang in Nordrhein-Westfalen“ wurde am 24. Februar 2011 die Abschaffung der Studienbeiträge durch den Düsseldorfer Landtag beschlossen. Dementsprechend werden seit dem Wintersemester 2011/2012 an der FH Südwestfalen keine Studienbeiträge mehr erhoben.
Von allen eingeschriebenen Studierenden wird aber aufgrund § 11 des Studentenwerksgesetzes ein sogenannter "Sozialbeitrag" erhoben, der den Studierendenwerken für ihre Aufgaben zufließt. Zusätzlich erhebt die Studierendenschaft für die Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung ebenfalls einen Beitrag von ihren Mitgliedern. Die Beiträge der Studierendenschaft sind gemäß § 57 Hochschulgesetz in einer eigenen Beitragsordnung festgelegt. Hinzu kommt für die Studierenden der Standorte Hagen, Iserlohn, Lüdenscheid und Soest der Beitrag für das Semesterticket.
Mehr zu den Beiträgen und Gebühren an der FH Südwestfalen finden Sie auf der Seite Semesterbeiträge.
Bitte beachten Sie: die Studierenden-Servicebüros können keine Bescheinigungen über gezahlte Semesterbeiträge ausstellen. Benötigte Nachweise, z.B. für Behörden/Finanzamt, müssen selbst über Kontoauszüge (z.B.) geführt werden.
Das Semesterticket gibt es an den Standorten Hagen, Iserlohn und Soest für die dort eingeschriebenen Studierenden in den Präsenzstudiengängen.
Die aktuelle Kostenhöhe wird regelmäßig auf der Seite Beiträge und Gebühren aktualisiert. In welchen Bereichen das Semesterticket gültig ist, teilt Ihnen der AStA Ihres Standortes mit.
Der Ausdruck des Tickets ist kurz vor Beginn des neuen Semesters möglich.
An dem Standort Meschede gibt es kein Deutschlandsemesterticket; Sie können jedoch mit Ihrem Studierendenausweis in der Regel eine Fahrpreisermäßigung beantragen. Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an den für die fragliche Region zuständigen Verkehrsbetrieb.
Ob und wo es ein Semesterticket gibt, ist übrigens durch eine Studierendenbefragung festgelegt worden.
Finanzierung des Studiums: Dieses kooperative Studienmodell ist eine Kombination aus Studium an der Hochschule und Anwendung der Inhalte in einem Unternehmen, das ein Stipendium für das Studium vergibt. Das Studium am Standort Soest findet dann in den üblichen Semesterabläufen statt; in der vorlesungsfreien Zeit aber sind die Studierenden in die Tätigkeiten des Unternehmens eingebunden. Bei der Vermittlung der Kontakte sind die Fachbereiche Elektrische Energietechnik und Maschinenbau am Hochschulstandort Soest gerne behilflich.
Für die Studierenden am Hochschulstandort Soest ist in Verwaltungsangelegenheiten das Studierenden-Servicebüro Soest zuständig.
Wenn andere Förderungswege nicht oder nicht mehr bereitstehen - z.B. bei Überschreitung der BAföG-Förderungshöchstdauer - kann das DAKA-Darlehn zur Finanzierung der normalen Kosten der Lebensführung und des studienbedingten Aufwandes in Anspruch genommen werden (DAKA = Darlehnskasse der Studentenwerke im Lande Nordrhein-Westfalen e.V.): Kontakt beim Studierendenwerk Dortmund.
Der Besuch der Beratung ist zu empfehlen, um ein besseres Bild vom Inhalt des gewünschten Studiengangs zu bekommen und so von Beginn an die richtige Studienentscheidung zu treffen. Die Fachberater sind bemüht, die Studienanfänger/innen so umfassend wie möglich über den gewählten Studiengang zu informieren.
Nach Aufnahme des Studiums findet die studienbegleitende Fachberatung der Studierenden im weiteren Studienverlauf dann in der Regel in den Sprechstunden der Mitglieder des Lehrkörpers statt.
Übersicht über alle aktuelle Aktionen und Veranstaltungen an der FH Südwestfalen - vielleicht ist ja auch hier etwas Interessantes für Sie dabei!
Stipendien sind ein bedeutendes Mittel, um junge begabte Menschen in ihrer Ausbildung zu kompetenten Fachkräften auf hohem Niveau zu fördern. Darin besteht eine Chance sowohl für die Studierenden, für die Gesellschaft und für Unternehmen als Förderer, Stifter, Ausbilder und Arbeitgeber.
Diese Informationen richten sich sowohl an Studierende, die innerhalb der Fachhochschule Südwestfalen ihren Studiengang wechseln, als auch an Studierende anderer Hochschulen, die als "Quereinsteiger" in ein höheres Fachsemester eines Studiengangs der Fachhochschule Südwestfalen einsteigen möchten.
Das StuPa wählt aus seiner Mitte einen vorsitzendes und ein stellvertretend vorsitzendes Mitglied, das die Sitzungen leitet. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Als ständiger Ausschuss des StuPa ist ein Haushaltsausschuss zu bilden. Bei Bedarf können weitere Ausschüsse gebildet werden. Das Studierendenparlament wird von den Mitgliedern der Studierendenschaft in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Ein Überblick über die studentischen Vertretungen an der Fachhochschule Südwestfalen.
Als eingeschriebene*r Studierende*r an der Fachhochschule Südwestfalen sind Sie gesetzlich unfallversichert.
Wenn Sie einen Unfall erleiden, benachrichtigen Sie bitte so schnell wie möglich die zuständige Stelle in der Hochschulverwaltung, von dort wird der Unfall per Unfallanzeige an die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gemeldet. Die entsprechende Unfallanzeige für Kita-Kinder, Schüler*innen und Studierende finden Sie in diesem Unfallanzeige-Dokument (pdf) .
Ansprechpartner:
Tobias Becker
Tel.: 02371-566-104
E-Mail:
becker.tobias@fh-swf.de
Baarstraße 6
58636 Iserlohn
*Teilen Sie bitte auch der*dem behandelnden Ärztin*Arzt (auch Zahnärzten) mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch einer Hochschule handelt.
Falls sich der Unfall im Rahmen des vom AStA angebotenen Hochschulsports ereignet hat, verständigen Sie bitte den AStA, damit dieser den Unfall versicherungstechnisch in eigener Zuständigkeit über die Versicherung für den Hochschulsport abwickeln kann.
Wann sind Sie als Studierende*r unfallversichert?Bitte laden Sie die unterschriebene Einwilligung für die Einschreibung von Minderjährigen im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung im Bewerbungsportal hoch.
In Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung online gestützter Wahlen der Hochschulen und der Studierendenschaften in Nordrhein-Westfalen (Onlinewahlverordnung) vom 30.10.2020 (GV.NRW. S. 1056) hat das Studierendenparlament der Fachhochschule Südwestfalen die Wahlordnung der Studierendenschaft der Fachhochschule Südwestfalen erlassen.
Die Fachhochschule Südwestfalen stellt seinen Nutzern Zertifikate im Selfservice-Verfahren zur Verfügung. Mit diesem "digitalen Ausweis" können Sie beispielsweise E-Mails signieren oder verschlüsseln.
HINWEIS: Für die Anmeldung im Virtuellen Service-Center ist kein Nutzerzertifikat mehr notwendig!
Manche Studiengänge sind zulassungsbeschränkt. D.h. sollten mehr Bewerbungen eingehen als Studienplätze vorhanden sind, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Studienplätze werden dabei nach Leistung und Wartezeit vergeben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Bewerbungsverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge (sog. NC-Verfahren).
Studierende anderer Hochschulen können auf Antrag als Zweithörer*innen zugelassen werden. Sie erhalten damit die Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen.