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Wir erklären die Hochschulwelt

Lesende Studentin vor Bücherregal

Bewerbung, Einschreibung, NC...

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

  • Zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC)
  • Zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC)
  • Weitere Voraussetzungen für ein Studium
  • Bewerbung und Einschreibung für ein Studium

Da die Inhalte komplex und miteinander verknüpft sind, empfehlen wir Ihnen, diese Seite im Ganzen durchzulesen.

Zulassungsfreie Studiengänge (ohne NC)

In zulassungsfreien Studiengängen - auch Studiengänge ohne NC genannt - ist die Zahl der Studienplätze unbegrenzt. Das heißt, wenn Sie die Voraussetzungen für diesen Studiengang erfüllen und sich frist- und formgerecht bewerben bzw. einschreiben, bekommen Sie einen Studienplatz.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge (mit NC)

In einem zulassungsbeschränkten Studiengang ist die Zahl der Studienplätze begrenzt. Man bezeichnet die Zulassungsbeschränkung daher auch als Numerus Clausus (lateinisch für begrenzte Zahl). Für die Aufnahme in einen NC-Studiengang müssen Sie ein Auswahlverfahren durchlaufen, in dem zuvor festgelegte Kriterien herangezogen werden – meist sind das rein formale Kriterien wie Noten oder Wartesemester.

Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie

Diese vier Studiengänge sind bundesweit – also an allen Hochschulen in Deutschland – zulassungsbeschränkt. Die Studienplätze werden über das sogenannte Zentrale Vergabeverfahren (ZV) durch die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Informationen zum ZV finden Sie unter www.hochschulstart.de

Andere zulassungsbeschränkte Studiengänge

Alle Studiengänge außer Human-, Zahn-, Tiermedizin und Pharmazie (bundesweit zulassungsbeschränkt, siehe oben) können an einzelnen Hochschulen zulassungsbeschränkt sein. Man spricht dann von einer örtlichen Zulassungsbeschränkung oder einem Orts-NC.
Der genaue Bewerbungsweg und die Auswahlkriterien (z.B. Note des Abis oder der FH-Reife, Wartesemester, Eignungstest…) können sich je nach Studiengang und Hochschule unterscheiden. Informieren Sie sich deshalb direkt bei der Hochschule über den Bewerbungsweg für Ihren gewünschten Studiengang!
Die meisten - aber nicht alle - Hochschulen nutzen für die Vergabe der Studienplätze in ihren örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen zusätzlich zur Bewerbung über das hochschuleigene Portal (!) das sogenannte Dialogorientierte Serviceverfahren (kurz: DoSV). Zugang und Informationen zum DoSV finden Sie hier: www.hochschulstart.de
Achtung: www.hochschulstart.de bildet lediglich einen kleinen Teil der Studiengänge in Deutschland ab - nämlich einen großen Teil der NC-Studiengänge. Wenn Sie sich einen Überblick über das Studienangebot verschaffen wollen, bevor Sie sich bewerben, können Sie zum Beispiel die Suchmaske unter www.hochschulkompass.de nutzen.

Sind meine Noten gut genug für einen NC-Studiengang?

  • NC-Studiengänge sind nicht per se anspruchsvoller: Die Plätze in einem Studiengang werden dann begrenzt, wenn es regelmäßig mehr Bewerber*innen als Plätze gibt. Eine Zulassungsbeschränkung lässt also lediglich darauf schließen, dass ein Studiengang besonders begehrt ist und/oder die Hochschule nur begrenzte Plätze zur Verfügung stellen kann und nicht darauf, dass er besonders anspruchsvoll ist.
  • Erst das Auswahlverfahren zeigt, ob Sie zugelassen werden können. Vor dem Auswahlverfahren steht nicht fest, wo die Auswahlgrenze sein wird (z.B. Abinote 1,5). Die Auswahlgrenze ergibt sich in jedem Auswahlverfahren neu aus drei Faktoren: der Zahl der Bewerber*innen, den Eigenschaften der Bewerber*innen hinsichtlich der Auswahlkriterien (z.B. deren Abinoten) und der Zahl der in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Studienplätze.
  • Oft ist kein Einserschnitt nötig, um zugelassen zu werden. Lassen Sie sich von einem NC also nicht grundsätzlich abschrecken.
  • Frühere Auswahlgrenzen bieten nur bedingt Orientierung. Die Auswahlgrenzen der vergangenen Verfahren geben Aufschluss darüber, welche Eigenschaften hinsichtlich der Kriterien der*die hinterste Bewerber*in auf der Rangliste mitbringt, der*die noch zugelassen werden konnte. Da sich die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze, die Zahl der Bewerber*innen und deren Eigenschaften hinsichtlich der Auswahlkriterien ändern können, können die früheren Auswahlgrenzen jedoch maximal eine sehr grobe Orientierung bieten.

Einschreibung

Einschreibung (auch Immatrikulation genannt) bezeichnet die Anmeldung als Studierende*r in einem Studiengang an einer Hochschule. Die Einschreibung müssen Sie fristgerecht beantragen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, werden Sie daraufhin durch die Hochschule eingeschrieben.
Für zulassungsfreie Studiengänge gilt je nach Hochschule:
Sie können Sie können sofort die Einschreibung beantragen ODER Sie erhalten nach der Bewerbung direkt eine Zulassung und können dann die Einschreibung beantragen.
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist vor der Einschreibung eine erfolgreiche Bewerbung (Zulassung) erforderlich.

Studienbewerbung

Für einen zulassungsbeschränkten Studiengang ist immer eine Bewerbung notwendig.
Wenn im Bewerbungsverfahren eine Zulassung von der Hochschule erhalten haben, müssen Sie auf jeden Fall fristgerecht die Einschreibung beantragen.
Gut zu wissen: Wenn Sie sich in einem Unternehmen bewerben, müssen Sie sich in der Regel in einem Bewerbungsschreiben und einem Lebenslauf persönlich vorstellen. Diese Unterlagen sind für eine Studienbewerbung meist nicht erforderlich. Sie müssen nur die Unterlagen einreichen, die von der Hochschule gefordert werden. In den meisten Fällen sind das rein formale Nachweise, zum Beispiel Ihr Abiturzeugnis.

Wie bewerbe ich mich oder schreibe mich ein?

In der Regel erfolgen Studienplatzbewerbung und (Antrag auf) Einschreibung heute online. Über den genauen Ablauf informieren Sie sich am besten direkt bei den Hochschulen. Wenn während des Bewerbungs- oder Einschreibungsprozesses Fragen auftauchen, ist in der Regel das Studierenden-Sekretariat/Studierenden-Servicebüro die passende Anlaufstelle.


ACHTUNG

Manche Voraussetzungen werden erst bei der Einschreibung geprüft. Vollständige Sicherheit haben Sie also bei zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen erst, wenn Sie erfolgreich eingeschrieben wurden.