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Familienbüro

Pflege von Angehörigen

Pflegebedürftigkeit kann in allen Lebensabschnitten auftreten, ob durch Alter, Krankheit, Behinderung oder akute Situationen wie Unfall oder Sturz. Dabei ist Pflege nicht planbar, weder in ihrer Gesamtdauer noch in ihrem konkreten Verlauf. Hinzu kommt, dass das Ende der Pflege mit dem Verlust eines nahe stehenden Menschen durch Tod verbunden sein kann und eine enorme emotionale und psychische Belastung darstellen kann.

Pflege ist also mit besonderen Herausforderungen verbunden. Um Ihnen bei der Suche nach Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten behilflich zu sein, haben wir im Folgenden einige zentrale Hinweise zusammengestellt. Bedenken Sie aber bitte: Es gibt keine Standardlösung, die auf jeden Pflegefall anwendbar ist.

Um Ihnen möglichst individuell helfen zu können, bietet das Familienbüro eine persönliche Beratung durch die Pflegeexpertin Silke Niewohner an. Mögliche Themen einer Beratung können zum Beispiel sein:

  • Informationen über Pflegeleistungen
  • Planung und Organisation der Pflegesituation
  • Vorbereitung auf die Begutachtung durch den Medizinschen Dienst (MDK)
  • Persönliche Vereinbarkeit von Arbeiten – Leben – Sorgen
  • Umgang mit Stress, Belastungen, Konflikten innerhalb der Familie

Zwecks Terminvereinbarung melden Sie sich bitte bei Frau Silke Niewohner und dem Familienbüro.
Wir sind für Sie da: Falls noch Fragen offen sind, oder Sie Unterstützung brauchen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Allgemeine Informationen zum Thema Pflege

Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI § 14, Abs. 1 sind:

„Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen [und die] körperliche, kognitive, psychische oder gesundheitliche Belastungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können.

Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.

Hilfe kann durch professionelle Einrichtungen erfolgen oder durch Laienpflege von pflegenden Angehörigen ganz oder teilweise im häuslichen Bereich.

Der Begriff pflegende Angehörige umfasst sowohl Personen aus der Familie als auch aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis eines pflegebedürftigen Menschen.

Pflegegrade

Der Medizinische Dienst (MDK) oder MEDICPROOF stellen durch ein Begutachtungsverfahren die Pflegebedürftigkeit von Personen fest. Der zentrale Maßstab ist dabei seit 2017 der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen, seine Ressourcen und seine Fähigkeiten werden differenziert erfasst. Der ressourcenorientierte Ansatz ermöglicht eine systematischere Erfassung von Präventions- und Rehabilitationsbedarf.

Unterschieden werden je nach Pflegebedürftigkeit Pflegegrade nach Schweregrad 1 bis 5.

Ausführliche Informationen zur Pflegebegutachtung finden Sie im Informationsportal der Medizinischen Dienste.

Leistungen der Pflegeversicherung und Beihilfe

Die Leistungen der Pflegekassen stehen allen Personen zu, die in einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert sind. Sind Sie (oder Ihr/e Angehörige) krankenversichert, so ist die Pflegeversicherung miteinbezogen. Beamte/innen und privat Versicherte müssen das Pflegegeld bei der Pflegeversicherung UND der Beihilfe beantragen. Auch Aufwendungen werden bei der Beihilfe beantragt.

Ist ein Pflegegrad durch den MDK oder MEDICPROOF anerkannt, besteht ein Anrecht auf Leistungen der Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung ist eine Teilversicherung, die die anfallenden Kosten meist nicht vollständig abdeckt. Deshalb und weil die Leistungsansprüche und -kombinationen sehr komplex sind, ist eine eingehende, individuelle Beratung durch eine/n PflegeexpertIn sehr empfehlenswert.

Einen Überblick über mögliche Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie beim Pflegeleistungshelfer des Bundesministeriums für Gesundheit, einen Überblick über die Beihilfe finden Sie beim LBV.

Sollte die Pflegebedürftigkeit nur vorübergehend bestehen, kommt ein Anspruch auf Leistungen der „ Häuslichen Krankenpflege“ infrage.

Wenn Sie für eine/n Angehörige/n Pflegeleistungen beantragen wollen, brauchen Sie eine Vollmacht bzw. müssen als gesetzliche/r BetreuerIn eingesetzt sein!

Hilfe zur Pflege vom Sozialamt

Ihr/e Angehörige/r erhält auf Antrag ab Pflegegrad 1 Hilfe von der Pflegeversicherung. Diese decken in der Regel nur einen Teil der Ausgaben. Kann Ihr/e Angehörige/r die (restlichen) Pflegekosten nicht selbst tragen, kann beim Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege beantragt werden.

Rechtliche Grundlage: SGB XII § 61-66

Das Sozialamt überprüft, ob eine Bedürftigkeit vorliegt. Ihr/e Angehörige/r ist verpflichtet, sein/ihr gesamtes Einkommen einzusetzen, um die Pflegekosten zu decken. Zum Einkommen gehören die Rente und sonstige Einkünfte. Auch das Vermögen muss bis auf einen Freibetrag von 2.600 Euro, bei Ehepaaren 3.214 Euro, herangezogen werden. Das Sozialamt kann auch verlangen, dass Schenkungen, etwa die Übertragung eines Hauses, rückgängig gemacht werden, wenn diese weniger als zehn Jahre zurückliegen.

Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, zahlt das Sozialamt vorläufig "Hilfe zur Pflege", um die Versorgung sicherzustellen.

Es wendet sich dann an die Angehörigen und prüft, ob diese unterhaltspflichtig sind (sog. Elternunterhalt) und einen Teil der Kosten tragen müssen. Eine Unterhaltspflicht besteht nur dann, wenn Sie leistungsfähig und trotzdem in der Lage sind, Ihren eigenen Unterhalt zu bestreiten. Es steht unterhaltspflichtigen Angehörigen ein monatlicher Betrag als Eigenbedarf zu, abhängig von der Familiensituation. Eine erste Einschätzung kann man mit dem Unterhaltsrechner treffen. Lassen Sie sich aber bei einer Unterhaltspflicht unbedingt von geschulten PflegeberaterInnen beraten!

Betreuungsformen

Für Pflegebedürftige stehen unterschiedliche Betreuungsformen und –Einrichtungen zur Verfügung:

Die Auswahl hängt zum einen von der Pflegebedürftigkeit ab, zum anderen von den persönlichen Lebensumständen.

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Informationen zu Arbeitszeitregelungen und Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Vorsorge

Informationen zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung finden Sie hier.

Links und Downloads

Eine kommentierte Linkliste und hilfreiche Downloads rund um das Thema Pflege finden Sie hier.

Überblick über ambulante Servicedienste und Einrichtungen vor Ort

Schnelle Hilfe finden Sie beim Pflegetelefon

Das Pflegetelefon ist von Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr unter der Rufnummer 030 20179131 und per E-Mail an info@wege-zur-pflege.de zu erreichen.

Hagen

Eine Übersicht verschiedener Angebote liefert die Stadt Hagen, unter anderem finden Sie dort: Bei Fragen und Beratungsbedarf zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung wenden Sie sich an die Betreuungsstelle Hagen:
Fachbereich Jugend und Soziales - Betreuungsstelle
Berliner Platz 22, 58089 Hagen
Frau Peters, Zimmer: A.323, Telefon: 02331 207-3620
Frau Neitzel, Zimmer: A.411, Telefon: 02331 207-3460

Iserlohn

Die Stadt Iserlohn bietet trägerunabhängig und kostenlos eine Pflegeberatung. Themen können sein: Pflegeeinrichtungen, Finazierungsmöglichkeiten, Wohnberatung, Hilfsangebote für pflegende Angehörige u.a.

weitere Angebote der Stadt Iserlohn:
  • Übersicht über Pflegeheime
  • Übersicht über ambulante Pflegedienste
  • Broschüre für Senioren und Menschen mit Behinderung - Stadt Iserlohn
  • Iserlohner Demenznetzwerk
Bei Fragen und Beratungsbedarf zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung wenden Sie sich an die Betreuungsstelle Iserlohn
Werner-Jacobi-Platz 12
58636 Iserlohn
02371 / 217 - 22 15


Für den Märkischen Kreis gibt es folgende Angebote:
Pflegeberatung
Den Pflegeatlas mit Suchmöglichkeit nach Pflegeanbietern

Meschede

  • Kontaktdaten Hochsauerlandkreis / Pflege- und Wohnberatung
    Steinstr. 27
    59872 Meschede
    Telefon: 0291-941111
  • AnsprechpartnerInnen der trägerunabhängigen Pflege- und Wohnberatung finden Sie bei der Kreisverwaltung des Hochsauerlandkreises
  • Ergänzend finden Sie auch Beratung beim Team "ambulant vor stationär".
  • Bei Fragen und Beratungsbedarf zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung wenden Sie sich an die Betreuungsvereine im Hochsauerlandkreis.
Materialien aus der Pflegeinfoveranstaltung
Hier finden Sie die Powerpointvorträge aus der Infoveranstaltung am 11.11.2014

Soest

Die Stadt Soest bietet auf ihrer Homepage folgende Informationen:
  • einen Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige
  • Eine trägerunabhängige Pflegeberatung für Soest, Bad Sassendorf, Lippetal (westl.), Möhnesee:
    Herr Wilko Lebkücher
    Tel.: 02921 103 2201
    w.lebkuecher@soest.de
    Mo - Fr 08:30 - 12:30 Uhr, Mo 14:00 Uhr - 16:00 Uhr, Do 14:00 - 17:30 Uhr
  • einen Seniorenwegweiser
  • Bei Fragen und Beratungsbedarf zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung wenden Sie sich an die Betreuungsstelle des Kreises Soest.

Kreis Soest
Empfehlen können wir die kostenfreie trägerunabhängige Pflegeberatung. Gemeinsam mit Ihnen wird eine Lösung für die individuelle Versorgung der/des Pflegebedürftigen entwickelt.
Kontakt: Wilko Lebkücher, w.lebkuecher@soest.de

Lüdenscheid

Die Stadt Lüdenscheid bietet verschiedene Informationen:
  • Übersicht der Alten- und Pflegeheime in Lüdenscheid
  • Seniorenwegweiser der Stadt Lüdenscheid
Kontaktdaten Pflegeberatung Märkischer Kreis - Lüdenscheid
  • Sauerfelder Str. 2
    58507 Lüdenscheid
  • Ansprechpartner/in: Frau Platenius, Frau Lutze
  • Telefon: 02351 172222
  • E-Mail: pflegeberatung@luedenscheid.de
  • Terminvereinbarung notwendig: Nein
  • Öffnungszeiten:
    Montag: 8:30-12:00, 14:00-16:00
    Donnerstag: 8:30-12:00, 14:00-16:00
Für den Märkischen Kreis gibt es folgende Angebote: