Die Bundesregierung hat Ende 2022 beschlossen, u.a. Studierenden auf Antrag eine Einmalzahlung in Höhe von 200,00 Euro (steuerfrei) auszuzahlen, um sie angesichts der höheren Belastungen durch gestiegene Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel zu entlasten.
Am 21. Dezember 2022 ist hierzu das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) in Kraft getreten. Im Februar wurde die Seite
einmalzahlung200.de bereits freigeschaltet.
Schon jetzt bietet die Seite hilfreiche Informationen für die zu erwartenden Antragsberechtigten - deutschlandweit ca. 3,5 Millionen Menschen aus über 4.000 Ausbildungsstätten. Nach Abschluss aller Vorbereitungen (durch Land und Bund) wird dort ab dem 15. März 2023 die Antragstellung möglich sein.
Sie können bereits jetzt einige Schritte erledigen, um später Zeit zu sparen:
Für die Anmeldung benötigen Sie ein BundID-Konto-, das Sie bereits anlegen können. Um Ihre Identität nachzuweisen, benötigen Sie zusätzlich Ihren Online-Ausweis oder Ihr persönliches Elster-Zertifikat.
Wie funktioniert das Verfahren?
Für eine erfolgreiche Antragstellung auf einmalzahlung200.de benötigen Studierende neben einer BundID auch zwingend einen persönlichen Zugangscode, sowie optional eine dazugehörige PIN. Beide Zugangsdaten stellen wir Ihnen in unserem Hochschulportal zur Verfügung! Weitere Informationen dazu finden Sie unter Schritt 2.