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Energiepreispauschale

Hörsaal Standort Hagen

Energiepreispauschale

Beantragung ab 15.03.2023 möglich

Studierende sowie Fachschüler*innen können sich über die Einmalzahlung von 200 Euro auf folgender Internetseite informieren. Zudem steht auch eine Info-Hotline zur Verfügung:

Infoseite zur Energiepreispauschale der Bundesregierung

Hotline: +49 800 2623 003

Erreichbarkeit: Dienstag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr

Die Bundesregierung hat Ende 2022 beschlossen, u.a. Studierenden auf Antrag eine Einmalzahlung in Höhe von 200,00 Euro (steuerfrei) auszuzahlen, um sie angesichts der höheren Belastungen durch gestiegene Kosten für Heizung, Strom und Lebensmittel zu entlasten.

Am 21. Dezember 2022 ist hierzu das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz (EPPSG) in Kraft getreten. Im Februar wurde die Seite einmalzahlung200.de bereits freigeschaltet.

Schon jetzt bietet die Seite hilfreiche Informationen für die zu erwartenden Antragsberechtigten - deutschlandweit ca. 3,5 Millionen Menschen aus über 4.000 Ausbildungsstätten. Nach Abschluss aller Vorbereitungen (durch Land und Bund) wird dort ab dem 15. März 2023 die Antragstellung möglich sein.

Sie können bereits jetzt einige Schritte erledigen, um später Zeit zu sparen:

Für die Anmeldung benötigen Sie ein BundID-Konto-, das Sie bereits anlegen können. Um Ihre Identität nachzuweisen, benötigen Sie zusätzlich Ihren Online-Ausweis oder Ihr persönliches Elster-Zertifikat.

Wie funktioniert das Verfahren?

Für eine erfolgreiche Antragstellung auf einmalzahlung200.de benötigen Studierende neben einer BundID auch zwingend einen persönlichen Zugangscode, sowie optional eine dazugehörige PIN. Beide Zugangsdaten stellen wir Ihnen in unserem Hochschulportal zur Verfügung! Weitere Informationen dazu finden Sie unter Schritt 2.

Antragstellung
Damit Sie einen Antrag stellen können, benötigen Sie zunächst eine BundID. Bitte befolgen Sie die folgenden drei Schritte wie hier beschrieben:

Schritt 1 - BundID-Konto einrichten

Die BundID bietet Ihnen ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle Ihre Online-Anträge (z. B. mit einem Online-Ausweis). Sie können das Formular Ihres Online-Antrags durch das Hinterlegen Ihrer persönlichen Daten vorausfüllen lassen. Das spart Zeit, ist sicher und bewahrt Sie vor Tippfehlern.
Klicken Sie hier um ein BundID-Konto einzurichten.

Hinweise zur Schreibweise:
Eine reibungslose Auszahlung der Energiepreispauschale ist nur möglich, wenn Ihre Daten in Ihrem BundID-Konto mit den persönlichen Daten aus unserem Hochschulportal übereinstimmen. Daher ist es sehr wichtig, dass Sie prüfen, welche Daten im Hochschulportal gespeichert sind und sich diese nicht mit denen Ihres BundID-Kontos unterscheiden.
Im Hochschulportal können Sie alle antragsrelevanten Daten (Vorname/n, Nachname und Geburtsdatum) einsehen, die im System gespeichert sind und bereits an die zuständige Stelle übermittelt wurden.

BundID beantragen

Schritt 2 - Ihre Zugangsdaten abrufen

Im Online-Portal der Fachhochschule Südwestfalen werden Ihnen ab dem 15.03.2023 der für die Antragstellung benötigte Berechtigungscode sowie zusätzlich eine PIN für die Beantragung der Energiepreispauschale zur Verfügung gestellt.

Direkt nach dem Login finden Sie diese Daten unter dem Menüpunkt:

Startseite > Aktuelle Meldungen > Mein EPPSG-Berechtigungscode

Bitte beachten Sie, dass die Fachhochschule Südwestfalen Ihnen lediglich diese Daten zur Verfügung stellt und wir keine Auskunft zur Beantragung oder zum Stand des Verfahrens mitteilen können. Hierzu wenden Sie sich bitte an die o.a. Infoseite oder Hotline.

Hochschulportal

Schritt 3 - Ihre Antragstellung starten

Erst nach einer BundID-Registrierung sowie nach Erhalt der persönlichen Zugangsdaten können Sie mit der Antragstellung starten. Dabei werden Sie gebeten, auf der ersten Seite folgende Daten anzugeben:

  • Ihren persönlichen Zugangscode
  • Bundesland der Ausbildungsstätte bzw. der Hochschule (=Nordrhein-Westfalen)
  • sowie Ihre PIN (optional)

Zur Hilfestellung können Sie im Hochschul-Portal Ihren 36-stelligen Zugangscode komfortabel in die Zwischenablage kopieren. So können händische Fehleingaben bei der Antragstellung vermieden werden.

Einmalzahlung beantragen

Wer genau hat Anspruch auf diese Energiepreispauschale?

Anspruch auf die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro haben (zum Stichtag 01.12.2022 und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland):

  • Studierende
  • Schüler*innen in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,
  • Schüler*innen in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie
  • Schüler*innen in vergleichbaren Bildungsgängen.

Fragen und Antworten / FAQ

Ihnen stehen eine Vielzahl von Informationsquellen zur Verfügung, wo Ihre offenen Fragen beantwortet werden können:

  • Das Portal einmalzahlung200.de bietet Ihnen viele Informationen zu Berechtigung, Antragstellung, Einrichtung der BundID, etc.
  • Außerdem wurde dort eine sehr ausführliche FAQ-Liste bereitgestellt.
  • Hinzu kommt die Möglichkeit, auf diesen Seiten ein Kontaktformular auszufüllen, um Ihre Fragen zu adressieren.
  • Zusätzlich hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Info-Seite dazu veröffentlicht.

Infos zum Datenschutz

Die Beantragung erfolgt nicht bei der Hochschule, sondern über eine zentrale digitale Antragsplattform des Bundes und der Länder. Die Hochschule ist nicht Verantwortliche im Sinne des Datenschutzes für die Durchführung des Antragsverfahrens.

Damit es Antragsberechtigten jedoch möglich ist, dort einen Antrag zu stellen, wurde die Hochschule rechtlich verpflichtet, zu den jeweiligen Personen Vorname, Nachname sowie Geburtsdatum für die Antragsplattform zur Verfügung zu stellen.

Die Namen sowie das Geburtsdatum wird verschlüsselt mit dem Zugangsschlüssel, der Ihnen von der Hochschule zur Verfügung gestellt wird. Außerdem wird der Hashwert des Zugangsschlüssels sowie eine PIN (ebenfalls verschlüsselt) übertragen. Außerdem beinhaltet die Bereitstellung Ihrer Daten an die zuständige Stelle die Aussage, dass Sie am 01.12.2022 bei der Hochschule immatrikuliert waren und zum Kreis der berechtigten Personen gehören.