Kurztitel: Biosicherheit Rind
Laufzeit: 01.01.2024 – 31.12.2026
Kurzbeschreibung
Als Maßnahmen zur Erhöhung der Biosicherheit für tierhaltende Betriebe und zum Schutz der Tiere vor Seucheneinträgen sind besonders die Abgrenzungen der Stallungen vor Erregereinschleppung und -verbreitung zentrale Präventivmaßnahmen. Im Bereich der Rinderhaltung kommt es dennoch, vor allem in den Grenzregionen zu den Niederlanden, immer wieder vereinzelt zu Einträgen mit dem Bovinen Herpes Virus Typ 1 (BHV-1) und wirtschaftlich bedeutenden Verlusten, obwohl grundsätzlich bundesweite Seuchenfreiheit herrscht.
Eine Verbindung von hohem Hygieneniveau und -bewusstsein des Betriebes und hoher Tiergesundheit/hohem Leistungsniveau kann durch ein Vorgängerprojekt bereits bestätigt werden. Somit können Biosicherheitsmaßnahmen, wie die konsequente Nutzung einer Hygieneschleuse im Betrieb, die Aufrechterhaltung der Tierseuchenfreiheit und geringere Infektionsraten fördern.
Untersuchungen zur Einschätzung der Landwirte zum Übertragungspotenzial durch betriebsfremde Personen und Tiere sowie die Sinnhaftigkeit einer Hygieneschleuse zeigen, dass Landwirte vor dem Hintergrund konkreter Tierseuchenausbrüche bereits durchaus für den Keimeintrag von außen sensibilisiert sind – es fehlt jedoch die konsequente Umsetzung von Vermeidungsstrategien – auch in „Friedenszeiten“ ohne erhöhte Sensibilisierung durch Tierseuchenausbrüche in Nachbarbetrieben. Außerdem ist bekannt, dass mit der zeitlichen, räumlichen und persönlichen Entfernung zu einem Tierseuchenausbruch das Hygienebewusstsein abnimmt. Dennoch entspricht das Handeln nicht dem Wissensstand und es mangelt an Volition.
Ziel ist es die Effektivität der Biosicherheit auf rinderhaltenden Betrieben zu steigern, Biosicherheitsmaßnahmen fest im Betrieb zu verankern und die konsequente Nutzung einer Hygieneschleuse zu etablieren. Geschehen soll dies über eine kontinuierliche und flächendeckende Vor-Ort-Unterstützung der Betriebe durch konkrete und vor allem betriebsangepasste Umsetzungshilfen, so dass alle Akteure zur Verringerung der Erregerverschleppung und Vermeidung der Tierseuchenverschleppung in NRW beitragen können.
Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt durch eine enge Zusammenarbeit der Hygieneeinheit der Fachhochschule Südwestfalen mit beratenden Einrichtungen. Die flächendeckend sehr gut aufgestellte Landwirtschaftskammer NRW führt Vor-Ort-Beratung durch und unterstützt bei der Umsetzung im Betrieb in Abstimmung mit dem wissenschaftlichen Partner. Begleitend zu den Prozessen im Betrieb erfolgt durch die FH Südwestfalen eine kontinuierliche Erhebung der Beratungs- und Umsetzungszufriedenheit, sowie von Erfolgsindikatoren, Betriebs- und Leistungsdaten.
Leitung / Kontakt
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
Ausführende Stelle
Fachhochschule Südwestfalen, Standort Soest, Fachbereich Agrarwirtschaft
Beteiligte Fachbereiche / Firmen / Institutionen
Landwirtschaftskammer NRW
Drittmittelgeber / Förderung
Tierseuchenkasse NRW