Der organisatorische Ablauf erfordert eine Abstimmung zwischen Unternehmen, der Hochschule und den Studierenden. Die Teilnahme Ihres Unternehmens setzt einige vorbereitende Schritte bei der erstmaligen Integration von dual Studierenden voraus.
1. Informationsgespräch mit der Hochschule
Im Rahmen eines Austausches werden die unternehmensseitigen beteiligten Personen seitens der Koordinatorin des dualen Studiums über den Ablauf sowie die rechtlichen und organisatorischen Anforderungen informiert und die Eignung des Unternehmens für eine Kooperation dokumentiert.
2. Auswahlprozess des Studiengangs, der Studienvariante und der Studierenden
Unternehmensvertretende treffen autark die Auswahl geeigneter Studierender. Dieser Prozess ist unabhängig von der Hochschule. Die relevanten Bachelorstudiengänge beginnen jedes Jahr zum Wintersemester (September/Oktober) und Studierende können sich in der Regel ab Mitte Mai des gleichen Jahres für etwa zwei Monate auf Studienplätze bewerben und einschreiben. Daher empfiehlt sich die Rekrutierung dual Studierender zeitgleich mit Auszubildenden.
3. Rechtliche und organisatorische Grundlagen (Vertragswesen)
a. Individualvereinbarung zwischen Studierenden und Unternehmen:
Je nach Studienform entweder ein Ausbildungsvertrag oder ein Praktikumsvertrag / Bildungsvertrag.
b. Kooperationsvereinbarung zwischen Studierenden, Unternehmen und Hochschule:
Rechtliche Grundlage des dualen Studiums unter den Beteiligten.
Beide Vereinbarungen sind für die Bewerbung um einen Studienplatz der studieninteressierten Person zwingend erforderlich.