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Wir erklären die Hochschulwelt

Lesende Studentin vor Bücherregal
Studienabschlüsse
Grundständige Studiengänge führen zu einem sogenannten „ersten berufsqualifizierenden Abschluss“ - zum Beispiel zum Bachelor oder zum Staatsexamen. Für Studieninteressierte gilt vor allem: Ein grundständiger Studiengang setzt kein vorheriges Studium voraus.

B.Eng., M.Sc., Dipl.-Ing…

Wenn ein Studiengang mit einer Hochschulprüfung abschließt, wird den Absolvent*innen ein akademischer Grad verliehen – zum Beispiel der Bachelor. Der Grad gibt auch Aufschluss über die fachliche Ausrichtung des Studiums. So wird etwa der Bachelor of Arts (B.A.) unter anderem in Studiengängen der Geistes-, Sprach- oder Gesellschaftswissen verliehen, der Bachelor of Engineering (B.Eng.) dagegen in vielen technischen Studiengängen. (Übrigens: Die anderen Abkürzungen in der Überschrift stehen für Master of Science und Diplom-Ingenieur*in.)

Bachelor

Der Bachelor ist heute der häufigste Abschluss eines grundständigen Studiengangs. Der Bachelorabschluss ist prinzipiell berufsqualifizierend. Absolvent*innen haben die Wahl, entweder ein Masterstudium anzuschließen oder direkt ins Berufsleben einzusteigen. Wie berufsqualifizierend der Bachelor tatsächlich ist, hängt vom Studienbereich ab: Während beispielsweise Absolvent*innen eines Maschinenbau-Bachelors sich um Stellen bewerben können, die ihrer Qualifikation entsprechen, gehört etwa in der Physik ein Master dazu, um wirklich als Physiker*in arbeiten zu können. Für das Lehramt ist der Master gar vorgeschrieben.

Master

Ein Masterstudium ist kein grundständiger Studiengang – er setzt einen Bachelorabschluss oder ein anderes erfolgreich absolviertes grundständiges Studium voraus. Für einen Master-Studiengang ist eine Bewerbung nötig. Jeder Masterstudiengang hat spezifische Zugangsvoraussetzungen – zum Beispiel spezifische Inhalte oder eine bestimmte Abschlussnote im Bachelor. Die meisten Masterstudiengänge in Deutschland bauen inhaltlich auf ein Bachelorstudium auf und können direkt im Anschluss daran studiert werden; Sie werden als konsekutive Masterstudiengänge bezeichnet. Weiterbildende Masterstudiengänge setzen dagegen Berufserfahrung nach dem Bachelor voraus und sind in der Regel kostenpflichtig.

Andere Abschlüsse

Studiengänge, die auf staatlich kontrollierte Berufe (etwa Arzt oder Richterin) vorbereiten, schließen meist mit dem Staatsexamen ab. Nach dem ersten Staatsexamen ist in der Regel ein praktischer Ausbildungsabschnitt mit weiteren Prüfungen vorgesehen.
Auch in manchen anderen Studienfächern, etwa im künstlerischen oder kirchlichen Bereich, gibt es besondere Abschlüsse. Vereinzelt findet man zudem noch Studienabschlüsse, wie sie vor der Einführung des Bachelor-Master-Systems üblich waren - zum Beispiel das Diplom.

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