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FB Elektrotechnik und Informationstechnik

Prüfungsorganisation Präsenzstudiengänge

Fristen und Zeiträume Wintersemester 2024/25

Prüfungszeiträume:

  • 27.01.25 - 07.02.25
  • 03.03.25 - 14.03.25

Anmeldezeiträume:

  • semesterbegleitende Prüfungen (Kombinationsprüfung, Hausarbeit, Portfolio): 07.10.24 - 21.10.24 (Rücktritt möglich bis 04.11.24)
  • semesterabschließende Prüfungen (Mündliche Prüfungen und Klausuren): 07.10.24 - 13.01.25

Anmeldung zu den Prüfungen ausschließlich ONLINE innerhalb der angegebenen Fristen. Eine Nachmeldung ist nicht möglich.

Neu ab Wintersemester 24/25:

Semsterbegleitende Prüfungen, dies sind Hausarbeiten, Kombiprüfungen, Portfolioprüfungen und Referate müssen ab dem Wintersemester 24/25 über das Onlineverfahren angemeldet werden! Es gelten die oben angegebenen Fristen.

Prüfungsplan

Den aktuellen Prüfungsplan vom 07.10.2024 finden Sie unter folgendem Link:

Bitte informieren Sie sich immer kurz vor der Prüfung noch einmal hier über Tag, Uhrzeit und Ort der Prüfung.

Informationen zum fristgerechten Prüfungsrücktritt, bzw. zum Rücktritt aufgrund von Krankheit finden Sie in dem Dokument Regelungen zum Rücktritt bei Krankheit .

Information zum Auslaufen der Bachelor-Fachprüfungsordnungen 2017 - 2022

Mit der Einführung der neuen Fachprüfungsordnungen für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs im Jahr 2024 laufen die folgenden Fachprüfungsordnungen aus. Diese Information betrifft daher alle Studierenden, die nach den folgenden Fachprüfungsordnungen eingeschrieben sind:

  • Elektrotechnik 2017
  • Medieninformatik 2022
  • Medizintechnik 2017
  • Robotik 2022
  • Technische Informatik 2020

Die Prüfungen dieser Fachprüfungsordnungen werden nach und nach nicht mehr angeboten. Die Termine zum letztmaligen Prüfungsangebot finden Sie in den neuen Fachprüfungsordnungen von 2024 in §21.

Die Termine sind hier noch einmal aufgeführt (rechtsverbindlich sind die Angaben in den jeweiligen Prüfungsordnungen).

Die jeweiligen Prüfungen nach den oben genannten auslaufenden Fachprüfungsordnungen können letztmalig im Prüfungszeitraum des nachfolgend aufgeführten Semesters abgelegt werden:

  • Prüfungen in Modulen des 1. Fachsemesters WiSe 2025/26,
  • Prüfungen in Modulen des 2. Fachsemesters SoSe 2026
  • Prüfungen in Modulen des 3. Fachsemesters WiSe 2026/27
  • Prüfungen in Modulen des 4. Fachsemesters SoSe 2027
  • Prüfungen in Modulen des 5. Fachsemesters WiSe 2027/28
  • Prüfungen in Modulen des 6. Fachsemesters SoSe 2028 und
  • Prüfungen in Modulen des 7. Fachsemesters WiSe 2028/29.

Die Bachelorprüfung nach der auslaufenden Prüfungsordnung muss bis zum 31. August 2029 abgeschlossen sein.

Auf Antrag der Studierenden kann das Studium nach der neuen Prüfungsordnung 2024 fortgesetzt werden (Wechsel der Prüfungsordnung). Der Antrag ist unwiderruflich. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses.

Testate und Vorbehalte

Prüfen Sie rechtzeitig (3 bis 4 Tage) vor der Prüfung, ob alle Vorbehalte aufgelöst sind (Testate eingetragen,...). Dies sehen Sie im jeweiligen Prüfungssystem. Wenden Sie sich im Zweifel spätestens zwei Tage vor der Prüfung an den entsprechenden Lehrenden, um den Sachverhalt zu klären. Eine Teilnahme unter Vorbehalt ist nicht möglich.

Terminvergabe und Rücktritt bei mündlichen Prüfungen im Fachbereich E&I

Es gibt zwei Arten der Terminvergabe für mündliche Prüfungen:

  • Mündliche Prüfungen ohne festen Termin (Platzhaltertermin)
    • Im Prüfungsplan ist als Platzhaltertermin der Sonntag unmittelbar vor dem ersten Prüfungszeitraum angegeben werden. Dieser Temin ist ein Platzhaltertermin. Die individuellen Prüfungstermine werden mit den Lehrenden abgestimmt.
  • Mündliche Prüfungen mit festem Termin
    • Die Prüfung findet an einem festen Termin statt, dieser ist im Prüfungsplan angegeben.

Mündliche Prüfungen mit festem Termin

Ablauf
  • Online Anmeldung zur Prüfung im virtuellen Servicecenter
  • Prüfungstermin ist der im Prüfungsplan eingetragene Termin. Die individuellen Uhrzeiten werden von den Prüfenden spätestens zwei Wochen vor dem Termin bekannt gegeben.
Rücktritt
  • Wie bei Klausuren über das virtuelle Servicecenter. Bei Rücktritt mit Attest muss das Attest im Original im Studierendenservicebüro eingereicht werden. Bitte informieren Sie in diesem Fall zusätzlich den Prüfer per E-Mail über Ihren Rücktritt. Hierfür sind die Regelungen zum Rücktritt bei Krankheit zu beachten.

Mündliche Prüfungen ohne festen Termin (Platzhaltertermin)

Ablauf
  • Online Anmeldung zur Prüfung im virtuellen Servicecenter
  • Individuelle Terminabstimmung zwischen Lehrenden und Studierenden (spätestens zwei Wochen vor Beginn des ersten Prüfungszeitraumes).
  • Terminänderungen sind möglich bis zum Platzhaltertermin..

  • Wenn sich Studierende für einen Prüfungstermin entscheiden, der bereits in weniger als zwei Wochen stattfindet, verzichten sie von sich aus auf das Recht der fristgerechten Bekanntgabe des Termins.
  • Die Studierenden sind selbst dafür verantwortlich, einen individuellen Prüfungstermin mit den Lehrenden zu vereinbaren, andernfalls wird ein Termin zugeteilt.
  • Beachten Sie unbedingt die Ankündigungen der Lehrenden in den Moodlekursen und rufen Sie Ihre im Prüfungsportal hinterlegte E-Mailadresse ab.

Rücktritt
  • Der Prüfungstermin ist selbstverständlich der individuelle Termin, an dem eine mündliche Prüfung stattfindet. Abmeldefristen beziehen sich somit auf diesen individuellen abgestimmten Prüfungstermin. Abmeldungen werden wie folgt durchgeführt:
  • Der/die Studierende meldet sich beim Prüfenden per Mail ab. Die E-Mail enthält folgende Infos:
    • Vollständiger Name des Studierenden
    • Datum und Uhrzeit der Prüfung
    • Name des zu prüfenden Moduls
  • Die/der Prüfende prüft anhand der vorliegenden Anmeldelisten, ob die Abmeldung fristgerecht erfolgt ist und schickt die Mail mit einem entsprechenden Vermerk an das Studierendenservicebüro weiter, das dann die Abmeldung im System einträgt.

Bei nicht fristgerechtem Rücktritt mit Attest muss zusätzlich das Attest im Studierendenservicebüro eingereicht werden. Hierfür sind die Regelungen zum Rücktritt bei Krankheit zu beachten.

Prof. Dr.-Ing. Judith Ackers

- Prüfungsausschussvorsitzende der Präsenzstudiengänge des Fachbereiches-