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Wie bewerbe ich mich mit internationalem Schulabschluss für einen Bachelor-Studiengang?

Allgemeine Hinweise für Bewerbungen von Ausländerinnen und Ausländern

Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Studium an der Fachhochschule Südwestfalen. Bei uns studieren derzeit etwa 100 Nationen - und wir würden uns freuen, Sie ebenfalls demnächst bei uns begrüßen zu dürfen.

Bitte beachten Sie, dass Bachelor-Studiengänge nur zum Wintersemster angeboten werden. Für Master-Studiengänge können Sie sich sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester bewerben. Bitte informieren Sie sich vorab über die Bewerbungsfristen Ihres gewünschten Studiengangs.

Welche Sprachkenntnisse benötigen Sie?Welche Sprachkenntnisse benötigen Sie?

Deutschkenntnisse und Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)

Sie möchten sich als Ausländer ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung an der Fachhochschule Südwestfalen für das Fachstudium einschreiben und streben einen Bachelor- oder Masterabschluss an? Dann brauchen Sie die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang oder die TestDaF-Prüfung

Wo können diese Deutschprüfungen abgelegt werden?

  • In Testzentren für den
    TestDaF
  • In Testzentren des
    Goethe-Instituts
    Diese Test-Zentren / Goethe-Institute gibt es weltweit in vielen Ländern und in vielen verschiedenen Städten in Deutschland.
  • Bei der
    telc GmbH
  • An deutschen Hochschulen (DSH-Prüfung)
    Beachten Sie bitte, dass DSH-Prüfungen nicht an allen deutschen Hochschulen angeboten werden (die Fachhochschule Südwestfalen bietet leider keine DSH-Prüfung an) und dass die Hochschulen Bewerber oft nur unter ganz bestimmten Bedingungen zur DSH zulassen.

Deutsch lernen

Es gibt sowohl weltweit als auch in Deutschland unzählige Möglichkeiten, die deutsche Sprache zu erlernen, z.B. in den Goethe-Instituten:

Zentrale
Goethe-Institut
Sonnenstraße 25
80331 München (Deutschland)
muenchen@goethe.de

Darüber hinaus bietet das Akademische Auslandsamt der Fachhochschule Südwestfalen hin und wieder kostenlose Deutschkurse an, an denen ausländische Vollzeitstudierende bei Bedarf zur Auffrischung oder Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse teilnehmen können. Diese Kurse dienen jedoch nicht der Ablegung der Deutschprüfung, welche Einschreibungsvoraussetzung ist, sondern vielmehr der individuellen Förderung nach Aufnahme des Studiums. Nähere Informationen und Anmeldung beim Akademischen Auslandsamt .

Welches Bewerbungsverfahren kommt für Sie in Frage? Bewerbungsverfahren

A) Sind Sie Deutsch oder Deutschen gleichgestellt? Dann nutzen Sie das Online-Verfahren der Fachhochschule Südwestfalen

Studienbewerber*innen aus EU-Ländern und Deutschen gleichgestellte Bewerber*innen bewerben sich an der Fachhochschule Südwestfalen per Online-Verfahren.

Überblick: Was bedeutet „Deutschen gleichgestellt"?

Sie sind Deutschen gleichgestellt, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen.

  • Europäische HZB = Europäisches Abitur, europäischer Bachelor (nicht: Master!)
  • Bewerber*innen aus EU-Land, Island, Liechtenstein oder Norwegen
  • Der Bewerber*in wohnt in Deutschland und hat Familienangehörige mit einer EU-Staatsbürgerschaft. Dieser Familienangehörige muss in Deutschland arbeiten oder gearbeitet haben.

Familienangehörige in diesem Sinne sind:

  • Eltern
  • Ehepartner
  • Eingetragene Lebenspartner
  • Eltern des Ehepartners / eingetragenen Lebenspartners, sofern diese der/m Bewerber*in Unterhalt gewähren
  • Kinder, sofern diese dem Bewerber / der Bewerberin Unterhalt gewähren
  • Kinder des Ehepartners / eingetragenen Lebenspartners, sofern diese der/m Bewerber*in Unterhalt gewähren

Ausführlicher: Folgende ausländische Staatsangehörige und Staatenlose sind im Zulassungsverfahren den deutschen Bewerbern gleichgestellt

  • Ausländische Staatsangehörige oder Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife) erworben haben, auch wenn es sich um eine deutsche Schule im Ausland handelt, sofern die Hochschulzugangsberechtigung nach deutschem Recht erworben wurde.
  • Staatsangehörige aus einem EU-Land, Island, Liechtenstein oder Norwegen.
  • In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wohnende Bewerber und Bewerberinnen deren Eltern Staatsangehörige aus einem EU-Land, Island, Liechtenstein oder Norwegen sind und in der BRD arbeiten bzw. gearbeitet haben.
  • In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wohnende Personen deren Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner Staatsangehörige aus einem EU-Land, Island, Liechtenstein oder Norwegen sind und in der BRD arbeiten bzw. gearbeitet haben.
  • In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wohnende Personen, sofern die Eltern des Ehepartners bzw. des eingetragenen Lebenspartners Staatsangehörige aus einem EU-Land, Island, Liechtenstein oder Norwegen sind und in der BRD arbeiten bzw. gearbeitet haben und von denen Unterhalt gewährt wird.
  • In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wohnende Personen deren Kinder Staatsangehörige aus einem EU-Land, Island, Liechtenstein oder Norwegen sind und in der BRD arbeiten bzw. gearbeitet haben und von denen Unterhalt gewährt wird.
  • In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wohnende Personen, sofern die Kinder des Ehepartners bzw. des eingetragenen Lebenspartners Staatsangehörige aus einem EU-Land, Island, Liechtenstein oder Norwegen sind und in der BRD arbeiten bzw. gearbeitet haben und von denen Unterhalt gewährt wird.

B) Sie sind Deutschen nicht gleichgestellt? Dann bewerben Sie sich über uni-assist

Auf der Startseite von uni-assist finden Sie eine Anleitung, wie Sie sich in 6 Schritten bewerben können. Hierbei bieten u. a. kurze Video-Tutorials eine gute Hilfestellung.

Welche Bewerbungsunterlagen benötigen wir von Ihnen?Welche Bewerbungsunterlagen benötigen wir von Ihnen?

Bitte laden Sie Ihre Bewerbungsdokumente hoch. Es ist wichtig, dass Sie Kopien Ihrer Originalzeugnisse oder Kopien von amtlich beglaubigten Zeugnissen hochladen. Fotos von einfachen Kopien Ihrer Zeugnisse sind nicht ausreichend. Darüber hinaus behalten wir uns im Rahmen der Bewerbung vor, einzelne Dokumente im Original bzw. in amtlich beglaubigter Kopie zur Bewertung per Post nachzufordern.

Liste der Bewerbungsunterlagen

  • Hochschulzugangsberechtigung, für NC-Studiengänge mit ausgewiesener Durchschnittsnote (Abitur, Baccalaureat, GCE….) in der Original-Sprache sowie in deutscher oder englischer Übersetzung
  • Ggf. Studiennachweis einschließlich Notenspiegel mit ausgewiesener Durchschnittsnote in der Original-Sprache sowie in deutscher oder englischer Übersetzung
  • Ggf. Nachweis des Studienkolleg-Abschlusses / Feststellungsprüfung
  • Deutsch-Sprachnachweis oder Nachweis, dass der Sprachnachweis voraussichtlich bis Vorlesungsbeginn nachgewiesen wird (z. B. Anmeldung zur Sprach-Prüfung). Für die englischsprachigen Studiengänge wird kein Nachweis der deutschen Sprache benötigt.
  • Je nach Herkunftsland sind zusätzliche Nachweise erforderlich, z. B. APS (wahlweise auch im Original). Weitere Infos bei uni-assist:
    Länderhinweise

Bitte beachten:
Die folgenden Dokumente müssen erst nach der Zulassung zur Einschreibung eingereicht werden:


  • Kopie des Personalausweises (einfache Kopie genügt!)
  • Studiengangspezifische Nachweise wie Praktikum, Eignungstest in der Original-Sprache sowie in deutscher oder englischer Übersetzung
  • Zur Einschreibung beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine spezielle Versicherungsbescheinigung zur Einschreibung, welche uns die Krankenkasse elektronisch übermittelt. Informationen dazu finden Sie hier: Häufig gestellte Fragen - Krankenversicherung

Amtlich beglaubigte Kopien: Erläuterungen

Die amtliche Beglaubigung muss eine Behörde oder Institution vornehmen, die ein Dienstsiegel führt (z.B. Stadtverwaltung, Amtsgericht, öffentlich-rechtliche Kirchengemeinde pp.). Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von Krankenkassen, Sparkassen oder vom AStA.
Durch die Beglaubigung wird amtlich bescheinigt, dass eine Abschrift, Ablichtung oder sonstige Vervielfältigung mit der Urschrift übereinstimmt.
Eine amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:

  • Einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (= Beglaubigungsvermerk)
  • Die Unterschrift des Beglaubigenden
  • Den Abdruck des Dienstsiegels

Außerhalb von Deutschland dürfen diese Institutionen Ihre Dokumente beglaubigen:

  • Ausstellende Schulen und Hochschulen
  • Das Erziehungsministerium Ihres Heimatlands
  • Die deutschen Botschaften und Konsulate
  • Die Kulturabteilung der Botschaft des Landes, aus dem das Zeugnis stammt,
  • Die Behörden und Notare, die in Ihrem Heimatland amtliche Beglaubigung vornehmen dürfen.

Wichtig: Übersetzer dürfen Dokumente in Original-Sprache nicht beglaubigen.

Hochschulzugang für im Ausland qualifizierte Bewerber*innenqualifizierte Bewerber

Internationale Studienbewerber*innen aus dem Nicht-EU-Ausland, die eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, welche zu einem Studium im Heimatland (aber nicht direkt in Deutschland) berechtigt, können sich zu einer Zugangsprüfung anmelden, die bei erfolgreichem Verlauf einen direkten Studienbeginn an der Fachhochschule Südwestfalen ermöglicht.

Option 1 - erfolgreicher Test-AS

Die Zugangsprüfung kann durch erfolgreiche Teilnahme am Kernmodul des Test-AS sowie eines für den gewählten Studiengang einschlägigen studienfeldspezifischen Moduls des Studierfähigkeitstest nachgewiesen werden.

Option 2 - Zugangsprüfung an der Fachhochschule Südwestfalen:

Prüfung der allgemeinen Kompetenzen in den Bereichen Englisch und Mathematik sowie einem studiengangspezifischen mündlichen Prüfungsteil durch einen Zugangsprüfungstest an der Fachhochschule Südwestfalen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung der Prüfung.

Die Prüfung der Vorzeugnisse aus dem Ausland erfolgt über Uni-Assist. Im Rahmen des Antrags zur Zugangsprüfung ist es daher zwingend notwendig sich zuvor über Uni-Assist für den Studiengang „Zugangsprüfung“ zu bewerben und anschließend den uni-assist Prüfbericht mit einzureichen.

Die Gebühr für den Antrag auf Teilnahme zur Zugangsprüfung beträgt 150,- EUR. Ihnen wird nach Einreichen des Antrages unaufgefordert eine Rechnung per E-Mail zugestellt.

Bewerbungsfristen

Für Bewerber*innen, die bereits einen erfolgreichen Test-AS (Option 1) abgelegt haben:
Wintersemester 01.04.
Sommersemester 01.10

Für Bewerber*innen, die eine Zugangsprüfung an der Fachhochschule Südwestfalen beantragen (s. Option 2):
Wintersemester 31.12. des Vorjahres
Sommersemester 01.10 eines Vorjahres

Ablauf der Bewerbung

1. Separate Bewerbung für den Studiengang „Zugangsprüfung“ an der Fachhochschule Südwestfalen über Uni-Assist https://my.uni-assist.de/

2. Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der Zugangsprüfung der Fachhochschule Südwestfalen.

3. Zahlung der Prüfungsgebühr i.H.v. 150,- EUR nach Erhalt der Rechnung.

Bei weiteren Fragen zum Bewerbungsverfahren kontaktieren Sie Herrn Tobias Becker. Kontaktdaten unten auf dieser Seite.

Rechtliche Grundlagen

Ordnung zur Regelung des Hochschulzugangs für im Ausland qualifizierte Studienbewerberinnen und Studienbewerber:
PDF

Fragen zu den Bewerbungsverfahren?

Für Iserlohn und Soest

Frau Heike Sobasik

Telefon:
Eine Anfrage per E-Mail wird bevorzugt!
Für Hagen, Meschede und Lüdenscheid

Herr Tobias Becker (SG 2.4)

Telefon:
Homepage:
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