Sie können sich ab Anfang Juni bis zum 15.07. bewerben (Bewerbungsphase). Innerhalb dieser Frist müssen auch Unterlagen zu Sonderanträgen übersandt werden, sofern diese nicht hochgeladen wurden. Es zählt dabei der Eingang an der Fachhochschule Südwestfalen.
In der Zeit vom 16.07. bis 25.08. findet die Koordinierungsphase statt, d. h. Sie können Zulassungsangebote und/oder Zulassungen erhalten. Sobald Sie eine Zulassung erhalten oder ein Zulassungsangebot annehmen, wird ein Zulassungsbescheid erzeugt, der Ihnen zugesandt wird oder den Sie im Portal von hochschulstart.de finden, falls Sie dem elektronischen Bescheid zugestimmt haben. Informationen zu den Bescheiden finden Sie auch im Informationsbereich von hochschulstart.de Im Zulassungsbescheid erhalten Sie weitere Informationen zur Beantragung der Immatrikulation. Sofern Sie die Frist zur Immatrikulation versäumen, die im Zulassungsbescheid genannt wird, ist Ihr Studienplatz unwiderruflich weg.
Sofern Sie nach Abschluss der Koordinierungsphase keinen Studienplatz erhalten haben, können Sie in der Zeit vom 25.08. bis 27.08. auf dem Portal von hochschulstart.de die Teilnahme am koordinierten Nachrückverfahren erklären. Sofern Sie sich bis dahin noch gar nicht beworben haben, können Sie sich vom 25.08. bis 30.09. für das Losverfahren innerhalb des koordinierten Nachrückverfahrens bewerben.
Sollten Sie einen Studienplatz sicher nicht annehmen wollen, ziehen Sie die Bewerbung bitte bei hochschulstart.de zurück, damit weiteren Bewerber*innen dieser Platz angeboten werden kann.
Ausführliche Informationen zum Bewerbungsablauf erhalten Sie auf der Website von hochschulstart.de. Wir empfehlen Ihnen dringend, von diesem Informationsangebot Gebrauch zu machen.