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Wie bewerbe ich mich mit internationalem Schulabschluss für einen Master-Studiengang?

Allgemeine Hinweise für Bewerbungen von Ausländerinnen und Ausländern

Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Studium an der Fachhochschule Südwestfalen. Bei uns studieren derzeit etwa 100 Nationen - und wir würden uns freuen, Sie ebenfalls demnächst bei uns begrüßen zu dürfen.

Wenn Sie sich in Ihrer Studienwahl wegen Ihrer Sprachkenntnisse noch unschlüssig sind, können Sie die Studiengangsübersicht nach Sprachanforderung filtern.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Masterstudiengänge sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester starten. Die genauen Bewerbungsfristen finden Sie hier. Für höhere Fachsemester können Sie sich sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester bewerben. Die Einordnung in ein höheres Fachsemester erfolgt nach erfolgter Zulassung durch den Prüfungsausschuss. Anträge zur Anrechnung von Leistungen erhalten Sie im Studierenden-Servicebüro.Kontaktdaten für Sie unten auf dieser Seite.

Welche Sprachkenntnisse benötigen Sie?Welche Sprachkenntnisse benötigen Sie?

Deutschkenntnisse und Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)

Sie möchten sich als Ausländer ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung an der Fachhochschule Südwestfalen für das Fachstudium einschreiben und streben einen Bachelor- oder Masterabschluss an? Dann brauchen Sie die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang oder die TestDaF-Prüfung

Wo können diese Deutschprüfungen abgelegt werden?

  • In Testzentren für den
    TestDaF
  • In Testzentren des
    Goethe-Instituts
    Diese Test-Zentren / Goethe-Institute gibt es weltweit in vielen Ländern und in vielen verschiedenen Städten in Deutschland.
  • Bei der
    telc GmbH
  • An deutschen Hochschulen (DSH-Prüfung)
    Beachten Sie bitte, dass DSH-Prüfungen nicht an allen deutschen Hochschulen angeboten werden (die Fachhochschule Südwestfalen bietet leider keine DSH-Prüfung an) und dass die Hochschulen Bewerber oft nur unter ganz bestimmten Bedingungen zur DSH zulassen.

Deutsch lernen

Es gibt sowohl weltweit als auch in Deutschland unzählige Möglichkeiten, die deutsche Sprache zu erlernen, z.B. in den Goethe-Instituten:

Zentrale
Goethe-Institut
Sonnenstraße 25
80331 München (Deutschland)
muenchen@goethe.de

Darüber hinaus bietet das Akademische Auslandsamt der Fachhochschule Südwestfalen hin und wieder kostenlose Deutschkurse an, an denen ausländische Vollzeitstudierende bei Bedarf zur Auffrischung oder Verbesserung ihrer Sprachkenntnisse teilnehmen können. Diese Kurse dienen jedoch nicht der Ablegung der Deutschprüfung, welche Einschreibungsvoraussetzung ist, sondern vielmehr der individuellen Förderung nach Aufnahme des Studiums. Nähere Informationen und Anmeldung beim Akademischen Auslandsamt .

Welches Bewerbungsverfahren kommt für Sie in Frage? Bewerbungsverfahren

A) Sind Sie Deutsch oder Deutschen gleichgestellt? Dann nutzen Sie das Online-Verfahren der Fachhochschule Südwestfalen

Studienbewerber*innen aus EU-Ländern und Deutschen gleichgestellte Bewerber*innen bewerben sich an der Fachhochschule Südwestfalen per Online-Verfahren.

Überblick: Was bedeutet „Deutschen gleichgestellt"?

Sie sind Deutschen gleichgestellt, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen.

  • Europäische HZB = Europäisches Abitur, europäischer Bachelor (nicht: Master!)
  • Bewerber*innen aus EU-Land, Island, Liechtenstein oder Norwegen
  • Der Bewerber*in wohnt in Deutschland und hat Familienangehörige mit einer EU-Staatsbürgerschaft. Dieser Familienangehörige muss in Deutschland arbeiten oder gearbeitet haben.

Familienangehörige in diesem Sinne sind:

  • Eltern
  • Ehepartner
  • Eingetragene Lebenspartner
  • Eltern des Ehepartners / eingetragenen Lebenspartners, sofern diese der/m Bewerber*in Unterhalt gewähren
  • Kinder, sofern diese dem Bewerber / der Bewerberin Unterhalt gewähren
  • Kinder des Ehepartners / eingetragenen Lebenspartners, sofern diese der/m Bewerber*in Unterhalt gewähren

Ausführlicher: Folgende ausländische Staatsangehörige und Staatenlose sind im Zulassungsverfahren den deutschen Bewerbern gleichgestellt

  • Ausländische Staatsangehörige oder Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Fachhochschulreife) erworben haben, auch wenn es sich um eine deutsche Schule im Ausland handelt, sofern die Hochschulzugangsberechtigung nach deutschem Recht erworben wurde.
  • Staatsangehörige aus einem EU-Land, Island, Liechtenstein oder Norwegen.
  • In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wohnende Bewerber und Bewerberinnen deren Eltern Staatsangehörige aus einem EU-Land, Island, Liechtenstein oder Norwegen sind und in der BRD arbeiten bzw. gearbeitet haben.
  • In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wohnende Personen deren Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner Staatsangehörige aus einem EU-Land, Island, Liechtenstein oder Norwegen sind und in der BRD arbeiten bzw. gearbeitet haben.
  • In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wohnende Personen, sofern die Eltern des Ehepartners bzw. des eingetragenen Lebenspartners Staatsangehörige aus einem EU-Land, Island, Liechtenstein oder Norwegen sind und in der BRD arbeiten bzw. gearbeitet haben und von denen Unterhalt gewährt wird.
  • In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wohnende Personen deren Kinder Staatsangehörige aus einem EU-Land, Island, Liechtenstein oder Norwegen sind und in der BRD arbeiten bzw. gearbeitet haben und von denen Unterhalt gewährt wird.
  • In der Bundesrepublik Deutschland (BRD) wohnende Personen, sofern die Kinder des Ehepartners bzw. des eingetragenen Lebenspartners Staatsangehörige aus einem EU-Land, Island, Liechtenstein oder Norwegen sind und in der BRD arbeiten bzw. gearbeitet haben und von denen Unterhalt gewährt wird.

B) Sie sind Deutschen nicht gleichgestellt? Ausländische Studienbewerber*innen aus Nicht-EU-Ländern bewerben Sie sich über uni-assist

Auf der Startseite von uni-assist finden Sie eine Anleitung, wie Sie sich in 6 Schritten bewerben können. Hierbei bieten u. a. kurze Video-Tutorials eine gute Hilfestellung.

Welche Bewerbungsunterlagen benötigen wir von Ihnen?Welche Bewerbungsunterlagen benötigen wir von Ihnen?

Bitte laden Sie Ihre Bewerbungsdokumente hoch. Es ist wichtig, dass Sie Kopien Ihrer Originalzeugnisse oder Kopien von amtlich beglaubigten Zeugnissen hochladen. Fotos von einfachen Kopien Ihrer Zeugnisse sind nicht ausreichend. Darüber hinaus behalten wir uns im Rahmen der Bewerbung vor, einzelne Dokumente im Original bzw. in amtlich beglaubigter Kopie zur Bewertung per Post nachzufordern.

Liste der Bewerbungsunterlagen

  • Hochschulzugangsberechtigung, für NC-Studiengänge mit ausgewiesener Durchschnittsnote (Abitur, Baccalaureat, GCE….) in der Original-Sprache sowie in deutscher oder englischer Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers / einer vereidigten Dolmetscherin
  • Abschlussurkunde sowie Abschlusszeugnis des grundständigen Studiengangs einschließlich Notenspiegel mit ausgewiesener Durchschnittsnote in der Original-Sprache sowie in deutscher oder englischer Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers / einer vereidigten Dolmetscherin
  • Notenschema
  • Deutsch-Sprachnachweis oder Nachweis, dass der Sprachnachweis voraussichtlich bis Vorlesungsbeginn nachgewiesen wird (z. B. Anmeldung zur Sprach-Prüfung). Für die englischsprachigen Studiengänge ist ein englischer Sprachnachweis erforderlich; ein Nachweis der deutschen Sprache wird nicht benötigt.
  • Je nach Herkunftsland sind zusätzliche Nachweise erforderlich, z. B. APS (wahlweise auch im Original). Weitere Infos bei uni-assist:
    Länderhinweise

Bitte beachten:
Die folgenden Dokumente müssen erst nach der Zulassung zur Einschreibung eingereicht werden:


  • Kopie eines Lichtbildausweises (einfache Kopie genügt!)
  • Studiengangspezifische Nachweise wie Praktikum, Eignungstest in der Original-Sprache sowie in deutscher oder englischer Übersetzung
  • Zur Einschreibung beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine spezielle Versicherungsbescheinigung zur Einschreibung, welche uns die Krankenkasse elektronisch übermittelt. Informationen dazu finden Sie hier: Häufig gestellte Fragen - Krankenversicherung
  • Für alle weiterbildenden Studiengänge müssen Sie außerdem ein qualifiziertes Arbeitszeugnis oder eine Bescheinigung Ihres (ehemaligen) Arbeitgebers auf Firmenbriefpapier vorlegen mit den folgenden Angaben: Name und Anschrift des Arbeitgebers, Ihren vollständigen Namen, Beschäftigungszeitraum, wöchentliche Arbeitszeit / Wochenstunden, Stellenbeschreibung und/oder Liste der beruflichen Tätigkeiten, Datum und Unterschrift.

Amtlich beglaubigte Kopien: Erläuterungen

Die amtliche Beglaubigung muss eine Behörde oder Institution vornehmen, die ein Dienstsiegel führt (z.B. Stadtverwaltung, Amtsgericht, öffentlich-rechtliche Kirchengemeinde pp.). Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von Krankenkassen, Sparkassen oder vom AStA.
Durch die Beglaubigung wird amtlich bescheinigt, dass eine Abschrift, Ablichtung oder sonstige Vervielfältigung mit der Urschrift übereinstimmt.
Eine amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:

  • Einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt (= Beglaubigungsvermerk)
  • Die Unterschrift des Beglaubigenden
  • Den Abdruck des Dienstsiegels

Außerhalb von Deutschland dürfen diese Institutionen Ihre Dokumente beglaubigen:

  • Ausstellende Schulen und Hochschulen
  • Das Erziehungsministerium Ihres Heimatlands
  • Die deutschen Botschaften und Konsulate
  • Die Kulturabteilung der Botschaft des Landes, aus dem das Zeugnis stammt,
  • Die Behörden und Notare, die in Ihrem Heimatland amtliche Beglaubigung vornehmen dürfen.

Wichtig: Übersetzer dürfen Dokumente in Original-Sprache nicht beglaubigen.

Fragen zu den Bewerbungsverfahren?

Für Iserlohn und Soest

Frau Heike Sobasik

Telefon:
Eine Anfrage per E-Mail wird bevorzugt!
Für Hagen, Meschede und Lüdenscheid

Herr Tobias Becker (SG 2.4)

Telefon:
Homepage:
Eine Anfrage per E-Mail wird bevorzugt!