Wir erklären die Hochschulwelt
Abitur, FH-Reife, Studium ohne Abi…
Egal, ob Sie mit Abi, FH-Reife oder beruflicher Qualifikation studieren: Beachten Sie immer auch die möglichen zusätzlichen Voraussetzungen für einen bestimmten Studiengang. Zum Beispiel: Sprachkenntnisse, ein Vorpraktikum oder eine bestandene Eignungsprüfung.
Informieren Sie sich frühzeitig, welche Nachweise Sie wann erbringen müssen.
Die Informationen auf dieser Seite gelten für das Bundesland NRW. Sie dienen zudem lediglich als erster Einstieg ins Thema und sind nicht rechtsverbindlich.
Abitur
Mit der Allgemeinen Hochschulreife (auch Abitur genannt) kann man sich grundsätzlich an allen Hochschulformen bewerben. Je nach Studiengang müssen gegebenenfalls noch zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden.
Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife (FHR oder FH-Reife) qualifiziert für ein Studium an Fachhochschulen. Die Fachhochschulreife besteht in der Regel aus einem schulischen und einem praktischen Teil. Nur wer beide Teile absolviert hat, ist zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt. Die inhaltliche Ausrichtung des Studiums muss der fachlichen Ausrichtung der Fachhochschulreife nicht entsprechen.
Fachgebunde Hochschulreife
Mit der fachgebundenen Hochschulreife können grundsätzlich alle Studiengänge an Fachhochschulen und einschlägige Studiengänge an Universitäten begonnen werden. Einschlägig ist ein Studiengang, wenn er zu den fachlichen Schwerpunkten Ihrer Hochschulreife passt, die in der Regel auf dem Zeugnis notiert sind.
Das "Fachabitur" gibt es nicht
Umgangssprachlich wird oft der Begriff "Fachabitur" verwendet. Manche verstehen darunter die fachgebundene Hochschulreife, andere denken an die Fachhochschulreife. Streng genommen gibt es keinen Schulabschluss, der offiziell "Fachabitur" heißt. Wenn davon die Rede ist, sollten Sie sich erkundigen, was genau gemeint ist.
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Berufliche Aufstiegsfortbildung
Wer eine sogenannte Aufstiegsfortbildung (z.B. Techniker*in, Meister*in, Fachwirt*in) erfolgreich absolviert, erhält in der Regel eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung – diese eröffnet die gleichen Studienmöglichkeiten, wie sie Abiturient*innen haben. Für welche Aufstiegsfortbildungen das gilt, ist in der Berufsbildungshochschulzugangsordnung NRW (BBHZVO) geregelt.
Link zur BBHZVOFachlich entsprechende Ausbildung + 3 Jahre Berufstätigkeit
Wer eine mindestens zweijährige anerkannte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und anschließend mindestens drei Jahre (bei Teilzeit entsprechend länger) in einem der Ausbildung entsprechenden Berufsfeld gearbeitet hat, kann einen fachlich entsprechenden Bachelorstudiengang aufnehmen.
Link zur BBHZVOBerufsausbildung + 3 Jahre Tätigkeit
Nach einer mindestens zweijährigen anerkannten Berufsausbildung und dreijähriger beruflicher Tätigkeit in Vollzeit (dazu zählen z.B. auch eine weitere Ausbildung oder Erziehungszeiten) hat man die Möglichkeit, an einer Zugangsprüfung oder (wenn der Studiengang zulassungsfrei ist) einem Probestudium teilzunehmen. Auf diesem Weg können Studieninteressierte auch in einen Studiengang aufgenommen werden, der ihrer Ausbildung fachlich nicht entspricht.
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