Zum Inhalt springen

Bewerbung -
Wie bewerbe ich mich mit beruflicher Qualifikation?

"Wie bewerbe ich mich...

…mit beruflicher Qualifikation ohne Abi oder Fachhochschulreife?"

Es gibt mehrere Wege, auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife zu studieren:

... durch Aufstiegsfortbildung a1

Sie haben

  • einen Meisterbrief im Handwerk oder
  • einen gleichwertiger Abschluss nach §§ 53, 54 Berufsbildungsgesetz oder
  • einen Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarungen über Fachschulen der Kultusministerkonferenz (Techniker) oder
  • einen Abschluss einer gleichwertigen landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe oder
  • einen Abschluss einer sonstigen gleichwertigen bundes- oder landesrechtlich geregelten Aufstiegsfortbildung
  • und erfüllen die studiengangspezifischen Zugangsvoraussetzungen (zur Studiengangsübersicht) für Ihren Wunschstudiengang?

Die oben genannten Qualifikationen berechtigen zur Aufnahme des Studiums in jedem Bachelorstudiengang der Fachhochschule Südwestfalen.

Rechtliche Grundlagen zum Nachlesen

  • Berufsbildungshochschulzugangsverordnung vom 7. Oktober 2016 PDF
  • Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte und zur Durchführung der Zugangsprüfung für die Studiengänge der Fachhochschule Südwestfalen vom 5. April 2017 PDF
  • Ordnung zur Änderung Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte und zur Durchführung der Zugangsprüfung vom 7. November 2018 PDF
  • Zweite Ordnung zur Änderung Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte und zur Durchführung der Zugangsprüfung vom 6. November 2019 PDF
  • Dritte Ordnung zur Änderung der Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte und zur Durchführung der Zugangsprüfung vom 10. Juni 2020 PDF
  • Vierte Ordnung zur Änderung der Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte und zur Durchführung der Zugangsprüfung vom 7. Dezember 2022 PDF
  • Auswahlverordnung der FH Südwestfalen vom 11.03.2021 PDF

Sie sind durch Aufstiegsfortbildung beruflich qualifiziert?

Dann können Sie sich jetzt für einen Studiengang bewerben!

Direkt zur Online-Bewerbung

…als fachtreue(r) Bewerber*in?"

Sie haben

  • einen Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung
  • und eine danach erfolgte mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in einem im Sinne der Nummer 1 erlernten Ausbildungsberuf oder in einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf; für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes sind zwei Jahre ausreichend.
  • und erfüllen die studiengangspezifischen Zugangsvoraussetzungen ( zur Studiengangsübersicht) für Ihren Wunschstudiengang?

Diese Qualifikationen berechtigen Sie zur Aufnahme des Studiums in einem der Berufsausbildung und der beruflichen Tätigkeit fachlich entsprechenden Bachelorstudiengang der Fachhochschule Südwestfalen.

Zum Beispiel: Berufsausbildung als Industriekaufmann/-kauffrau, dreijährige kaufmännische Tätigkeit und dann Aufnahme des Studiums im Bachelorstudiengang Wirtschaft.

Einzureichende Unterlagen

Bitte laden Sie zum Nachweis des Hochschulzugangs folgende Unterlagen im Bewerbungsportal hoch:

  • 1. Abschluss einer Berufsausbildung, z.B. Gesellenbrief
  • 2. Nachweis der Berufstätigkeit mit folgenden Inhalten:
    • Arbeitsdauer – Anzahl der Monate
    • Umfang der Arbeitszeit – z.B. Vollzeit oder Teilzeit mit der Hälfte der Wochenstundenzahl
    • Tätigkeitsbereich – Art der Tätigkeit, z.B. kaufmännisch

Beispiel einer Arbeitgeberbescheinigung zum Nachweis der Berufstätigkeit: "XY ist seit 40 Monaten ohne Unterbrechnung in Vollzeit in unserem Betrieb beschäft als Industriekaufmann / -kauffrau.

Rechtliche Grundlagen zum Nachlesen

  • Berufsbildungshochschulzugangsverordnung vom 7. Oktober 2016 PDF
  • Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte und zur Durchführung der Zugangsprüfung für die Studiengänge der Fachhochschule Südwestfalen vom 5. April 2017 PDF
  • Ordnung zur Änderung Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte und zur Durchführung der Zugangsprüfung vom 7. November 2018 PDF
  • Zweite Ordnung zur Änderung Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte und zur Durchführung der Zugangsprüfung vom 6. November 2019 PDF
  • Dritte Ordnung zur Änderung der Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte und zur Durchführung der Zugangsprüfung vom 10. Juni 2020 PDF
  • Vierte Ordnung zur Änderung der Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte und zur Durchführung der Zugangsprüfung vom 07. Dezember 2022 PDF
  • Auswahlverordnung der FH Südwestfalen vom 11.03.2021 PDF

…für die Zugangsprüfung?" Zugangsprüfung

Sie haben

  • eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung
  • und waren mindestens drei Jahre nach Abschluss der Ausbildung im Beruf tätig

Einfach erklärt: Berufliche Tätigkeiten

Als berufliche Tätigkeiten gelten ebenfalls folgende:

  • der freiwillige Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz,
  • der Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz,
  • das freiwillige soziale Jahr,
  • das freiwillige ökologische Jahr,
  • die Tätigkeit als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer
  • der Abschluss einer weiteren Berufsausbildung
  • selbstständiges Führen eines Familienhaushaltes mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person

Eine Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 20h/Woche wird Ihnen mit einem entsprechenden Anteil angerechnet.

Die dreijährige Berufstätigkeit muss bis zum 30.09. für das Wintersemester und bis zum 31.03. für das Sommersemester erbracht werden.

Frist für den Antrag auf Zulassung zur Zugangsprüfung

Geplante Studienaufnahme zum Wintersemester (Start der Bachelorstudiengänge):

01. April

Geplante Studienaufnahme zum Sommersemester:

01. Oktober

Hinweise zum Zulassungsverfahren

Nachdem der Antrag bei der Fachhochschule Südwestfalen eingegangen ist, wird zunächst von dem Prüfungsausschuss des gewählten Studiengangs über die Zulassung zur Zugangsprüfung entschieden. Es erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung über das Ergebnis.

Durchführung der Zugangsprüfung

Die Zugangsprüfung dient der Feststellung, ob die fachlichen und methodischen Voraussetzungen zum Studium eines bestimmten Studiengangs vorliegen. Dazu werden in einer mehrstündigen, zentralen schriftlichen Prüfung an einer Fachhochschule in Nordrhein-Westfalen die Fächer Deutsch, Englisch* und Mathematik geprüft. Zurzeit findet diese Prüfung an der Fachhochschule Köln statt. Die Bewerber*innen, die alle schriftlichen Prüfungsteile bestanden haben, erhalten eine Einladung für den mündlichen Prüfungsteil. In diesem Prüfungsteil soll der Kandidat oder die Kandidatin nachweisen, dass er oder sie über das notwendige studienfachbezogene Wissen verfügt sowie nachvollziehbar und reflektiert für den angestrebten Studiengang motiviert ist. Dafür legt der Kandidat oder die Kandidatin im ersten Teil der Prüfung in einem freien Vortrag seine bzw. ihre Motivation für den angestrebten Studiengang dar. Im zweiten Teil schließt sich ein Prüfungsgespräch an, das anhand des vorgegebenen Prüfungsthemas fachliche und methodische Kenntnisse und Fähigkeiten prüft. Die mündliche Prüfung findet an der Fachhochschule Südwestfalen statt.

Über die bestandene Zugangsprüfung wird ein Zeugnis erstellt. Nichtbestandene Prüfungsteile können wiederholt werden.

*Der Prüfungsteil zur Überprüfung der allgemeinen Kompetenzen im Bereich Englisch kann auch durch das erfolgreiche Bestehen eines Sprachtests nachgewiesen werden. Weitere Details dazu entnehmen Sie bitte der Anlage A der unten aufgeführten Zugangsprüfungsordnung.

Allgemeine Informationen zur Zugangsprüfung in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf den Seiten der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen e.V.

Musterprüfung zum Download

  • Zugangsprüfung (Muster 1) PDF
  • Musterlösungen und Hinweise zum Selbstlernen Mathematik Musterprüfung 1 PDF
  • Zugangsprüfung (MP3 Hörverstehen, Muster 1) PDF
  • Zugangsprüfung (Muster 2) PDF
  • Musterlösungen und Hinweise zum Selbstlernen Mathematik Musterprüfung 2 PDF
  • Zugangsprüfung (MP3 Hörverstehen, Muster 2) PDF

Zulassung zum Studium nach erfolgreicher Zugangsprüfung

Das Ergebnis der Zugangsprüfung ersetzt das Abitur. Sie bewerben sich sich jetzt so, als hätten Sie eine (Fach-)Hochschulreife erworben.

Zulassungs- und Einschreibungsvoraussetzungen, die neben der Qualifikation gefordert werden, sind nicht Bestandteil der Zugangsprüfung und daher gesondert nachzuweisen. Dies können z.B. praktische Tätigkeiten, eine künstlerische Eignung oder Sprachkenntnisse sein.

Zur Bewerbung

Sofern Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben möchten, informieren Sie sich bitte über die Besonderheiten für in der beruflichen Bildung Qualifizierte.

Rechtliche Grundlagen zum Nachlesen

  • Berufsbildungshochschulzugangsverordnung vom 7. Oktober 2016 PDF
  • Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte und zur Durchführung der Zugangsprüfung für die Studiengänge der Fachhochschule Südwestfalen vom 5. April 2017 PDF
  • Ordnung zur Änderung Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte und zur Durchführung der Zugangsprüfung vom 7. November 2018 PDF
  • Zweite Ordnung zur Änderung Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte und zur Durchführung der Zugangsprüfung vom 6. November 2019 PDF
  • Dritte Ordnung zur Änderung der Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte und zur Durchführung der Zugangsprüfung vom 10. Juni 2020 PDF
  • Vierte Ordnung zur Änderung der Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte und zur Durchführung der Zugangsprüfung vom 07. Dezember 2022 PDF
  • Auswahlverordnung der FH Südwestfalen vom 11.03.2021 PDF

Sie sind als fachtreue(r) Bewerber*in beruflich qualifiziert oder haben die Zugangsprüfung bestanden?

Dann können Sie sich jetzt für einen Studiengang bewerben!

Direkt zur Online-Bewerbung

...für ein Probestudium?"

Voraussetzungen für die Zulassung zum Probestudium

Wer ein Probestudium absolvieren will, muss eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung haben und mindestens drei Jahre nach Abschluss der Ausbildung im Beruf tätig gewesen sein.

Einfach erklärt: Berufliche Tätigkeiten

Als berufliche Tätigkeiten gelten ebenfalls folgende:

  • der freiwillige Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz,
  • der Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz,
  • das freiwillige soziale Jahr,
  • das freiwillige ökologische Jahr,
  • die Tätigkeit als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer
  • der Abschluss einer weiteren Berufsausbildung
  • selbstständiges Führen eines Familienhaushaltes mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person

Eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung ist mit dem entsprechenden Anteil anzurechnen.

Probestudium nur in zulassungsfreien Studiengängen möglich

Die dreijährige Berufstätigkeit muss bis zum Bewerbungsende des jeweiligen Studiengangs erbracht sein.

Zulassung zum Probestudium

Die Studiengänge der Fachhochschule Südwestfalen, die zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führen, starten jeweils zum Wintersemester. Bitte bewerben Sie sich innerhalb der Bewerbungsfristen auf unserem Online-Bewerbungsportal. Klicken Sie einfach auf den Button weiter unten.

Einzureichende Unterlagen

Bitte laden Sie zum Nachweis des Hochschulzugangs folgende Unterlagen im Bewerbungsportal hoch:

  • 1. Abschluss einer Berufsausbildung, z.B. Gesellenbrief
  • 2. Nachweis der Berufstätigkeit mit folgenden Inhalten:
    • Arbeitsdauer – Anzahl der Monate
    • Umfang der Arbeitszeit – z.B. Vollzeit oder Teilzeit mit der Hälfte der Wochenstundenzahl
    • Tätigkeitsbereich – Art der Tätigkeit, z.B. kaufmännisch

Beispiel einer Arbeitgeberbescheinigung zum Nachweis der Berufstätigkeit: "XY ist seit 40 Monaten ohne Unterbrechnung in Vollzeit in unserem Betrieb beschäft als Industriekaufmann / -kauffrau.

Durchführung des Probestudiums

Das Probestudium dauert in der Regel zwei Semester bei Präsenzstudiengängen und drei Semester bei Verbund- und Teilzeitstudiengängen. Es gilt als erfolgreich, wenn im gewählten Bachelorstudiengang während des Probestudiums mindestens 40 von 60 Leistungspunkten (Credits) nachgewiesen werden.

Wenn die erforderlichen Leistungspunkte (Credits) nicht erreicht werden, erlischt der Anspruch auf Teilnahme an den nach der Prüfungsordnung erforderlichen Prüfungen. Ein erfolgreiches Probestudium berechtigt zur Fortsetzung des Studiums im jeweiligen Studiengang.

Verlängerung des Probestudiums

In Ausnahmefällen kann das Probestudium um ein bis zwei Semester verlängert werden. Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag an Ihr Studierenden-Servicebüro unter Angabe der Gründe und fügen Sie entsprechende Belege bei.

Gründe für eine Verlängerung:

  • Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes im Sinne des § 25 Absatz 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz. Dies gilt nur, sofern die oder der Probestudierende das minderjährige Kind in ihren oder seinen Haushalt aufgenommen hat und das Kind persönlich pflegt und erzieht.
  • Pflege einer oder eines Angehörigen im Sinne von § 16 Absatz 5 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch,
  • die Studienzeit verlängernden Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung,
  • der Mitwirkung als gewählte Vertreterin oder gewählter Vertreter in Organen der Hochschule, der Studierendenschaft, der Fachschaften der Studierendenschaft oder der Studierendenwerke,
  • der Wahrnehmung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten,
  • sonstigen vergleichbaren Umständen sowie
  • Teilnahme am Studium Flexibel.

Hochschulbindung des Probestudiums

Die Studienberechtigung, die man mit dem Probestudium erwirbt, ist zunächst an den Studiengang der Fachhochschule Südwestfalen gebunden, in dem das Probestudium absolviert wurde. Wer mindestens die Hälfte des Studiums erfolgreich abgeschlossen hat, kann das Studium in einem artverwandten Studiengang (auch an einer anderen Hochschule) fortsetzen.

Rechtliche Grundlagen zum Nachlesen

Alle Gesetzestexte und Verordnungen der Fachhochschule Südwestfalen finden Sie auf der Seite

SG 2.1: Hochschulrecht (Satzungen, Ordnungen)

Sie erfüllen die Voraussetzungen zum Probestudium?

Dann können Sie sich jetzt bewerben!

Direkt zur Online-Bewerbung