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Sexualisierte Gewalt und Diskriminierung

Sexualisierte Gewalt und Diskriminierung

Von Sexismus und sexualisierter Diskriminierung und Gewalt sind Menschen jeglichen Geschlechts und geschlechtlicher Orientierung betroffen. Wir gehen von einem vielfältigen Geschlechterbegriff aus und schützen und unterstützen ausdrücklich jede Person, die aufgrund sexualisierter Diskriminierung und Gewalt Beratung oder Hilfe benötigt.

Personen sind aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Sexualität, ihrer (zugeschriebenen) ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion, ihres Alters, ihrer Einkommensklasse, ihres Arbeitsumfelds (usw.) unterschiedlichen Risikofaktoren ausgesetzt. Diese beeinflussen auch das Sicherheitsgefühl Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. Das Gleichstellungsteam der Fachhochschule Südwestfalen ist darum bemüht allen Angehörigen unserer FH-Gemeinschaft ein Beratungsangebot zu ermöglichen, das auf ihre individuellen Bedürfnisse angepasst ist.

Was ist sexualisierte Diskriminierung und Gewalt?

Sexuelle Diskriminierung und Gewalt (SDG) am Studien- und Arbeitsplatz ist jedes sexuell motivierte verbale, non-verbale oder physische Verhalten, das die Würde von Menschen verletzt. Es ist entscheidend, ob die betroffene Person ein Gefühl der Herabsetzung, Erniedrigung oder Einschüchterung erlebt. Das kann für jede Person unterschiedlich sein – denn Diskriminierung kann viele Formen haben und überall am Arbeits- oder Ausbildungsplatz passieren. Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt gilt als besonders schwerwiegend, wenn sie unter Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz oder im Studium, eventuell unter Androhung von Nachteilen in Studium oder Beruf bzw. des Versprechens entsprechender Vorteile erfolgt. SDG ist immer ein Ausdruck von Macht und hat nichts mit Flirten zu tun. Dazu gehören beispielsweise:

  • Anzügliche Äußerungen über körperliche Merkmale, Aussehen, Kleidung in Wort oder Schrift
  • Abfällige Bemerkungen mit sexuellem Inhalt
  • Abfällige Bemerkungen mit Bezug auf das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung einer Person
  • Diskriminierende Witze
  • Indiskrete Fragen oder Anspielungen zur Lebensführung
  • Aufhängen, Verteilen und Zeigen von Darstellungen sexistischen oder pornographischen Inhalts
  • Provozierendes und unangemessenes Verhalten, (sexuell) herabwürdigende Gesten
  • Wiederholtes und anhaltendes Anstarren
  • Unerwünschte Geschenke
  • Aufforderung zu sexuellen Handlungen
  • Unerwünschte Berührungen und Übergriffe
  • Nicht erwünschte körperliche Nähe
  • Erzwingen sexueller Handlungen, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung

WICHTIG: Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt gibt es auch bei der Nutzung digitaler Medien. Anzügliche Nachrichten, sexualisierte Emojis oder GIFs, pornografische Bilder – all diese Formen digitaler Diskriminierung und Gewalt kommen auch im privaten Schutzraum vor (Home Office, Fernlehre via Zoom etc.). Hilfe finden Sie bei https://hateaid.org

Vertrauliche Beratung intern

Wenn Sie von sexualisierter Diskriminierung oder Belästigung betroffen sind, sie beobachtet haben oder wenn Sie unsicher sind, wie Sie ein Erlebnis, eine Situation bewerten sollen, die „irgendwie komisch“ war, können sie jedes Mitglied des zentralen Gleichstellungsteams sowie die standortspezifischen Gleichstellungsbeauftragten kontaktieren und sich vertraulich beraten lassen.

Zusätzlich zum zentralen Gleichstellungsteam und den standortspezifischen Gleichstellungsbeauftragten stehen Studierenden auch die Studierendencoaches für eine vertrauliche Beratung zur Verfügung.

Im Erstgespräch können Sie Ihr Anliegen und Ihre Problemsituation schildern. Sie erhalten Informationen über Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Dabei ist Vertraulichkeit das oberste Prinzip. Eine Nennung Ihres Namens ist in der Regel nicht erforderlich. Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung werden weitere Schritte unternommen.

Vertrauliche Beratung extern

  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung können sich gewaltbetroffene Frauen und ihre Unterstützer*innen rund um die Uhr melden und Hilfe in 17 verschiedenen Sprachen bekommen. Barrierefreies Angebot auch in deutscher Gebärdensprache, Gebärden-Schriftsprache, in leichter Sprache. Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Hilfetelefons.
  • Hilfetelefon für gewaltbetroffene Männer. Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 123 99 000 können sich Männer beraten lassen, die von häuslicher oder sexualisierter Gewalt, Stalking oder Zwangsverheiratung betroffen sind. Nähere Infos und digitale Beratung auch online auf der Website des Hilfetelefons. Weitere Angebote finden Sie bei der Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz.
  • Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (Bff). Beim Bff erhalten Sie weitere Informationen und können eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden. Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Bundesverbands.
  • Das Projekt „Wege aus der Gewalt für Frauen mit Behinderung“ ermöglicht barrierearme Information für Frauen mit Behinderung, die Gewalterfahrungen erlitten haben.
  • Betroffene von digitaler Gewalt finden Hilfe bei Hate Aid und Dickstinction
  • Der Weiße Ring hilft allgemein Kriminalitätsopfern unter anderem durch menschlichen Beistand und persönliche Betreuung, Begleitung zu Terminen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, Gewährung von Rechtsschutz sowie finanzielle Unterstützung von tatbedingten Notlagen. Online, vor Ort oder telefonisch unter 116 006 an 7 Tagen die Woche von 7.00 - 22.00 Uhr.
  • Die NO STALK App des WEISSEN RINGS unterstützt Sie dabei, aktiv und selbstbestimmt gegen Stalking vorzugehen.
  • Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Unter der Nummer (030) 18555 – 1855 oder online können sich betroffene Beschäftigte und auch Arbeitgeber*innen bezüglich rechtlicher Fragen zum Thema Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz melden.

Offizielle Beschwerde

Bei konkreten Beschwerden aufgrund einer Diskriminierung können Sie sich an alle Personen mit Leitungs- und Aufsichtsfunktion an der Fachhochschule Südwestfalen wenden. Beschäftigte können eine Beschwerde gemäß § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einlegen. Personen mit Leitungs- und Aufsichtsfunktion wie auch die AGG-Beschwerdestelle sind verpflichtet, jedem Anhaltspunkt über Fälle von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt nachzugehen und entsprechende Maßnahmen zur Klärung, Verfolgung und Verhinderung einzuleiten. Vertraulichkeit kann somit nicht immer gewährleistet werden. Anonymität ist bei einer Beschwerde nicht auf allen Ebenen möglich. Die Wünsche der Betroffenen werden nach Möglichkeit berücksichtigt und es wird sichergestellt, dass für den*die Beschwerdeführende*n keine persönlichen, beruflichen oder ausbildungs-bezogenen Nachteile entstehen.

Es ist ratsam, sich zunächst vertraulich beraten zu lassen, bevor Sie eine Beschwerde einlegen.

AGG-Beschwerdestelle: amtierender Rektor oder Kanzler

Handlungsempfehlungen für Betroffene

Jede Person reagiert anders auf sexualisierte Diskriminierung und jeder Vorfall ist unterschiedlich, daher gibt es keine pauschalen Lösungswege. Vielen Betroffenen ist eine direkte Reaktion nicht möglich, weil die Situation sie oft erstmal sprachlos macht. Eine Reaktion auf eine Situation kann auch später erfolgen (ggf. auch schriftlich). Im Folgenden finden Sie einige Möglichkeiten, die sich bisher als hilfreich erwiesen haben:

1. Hören Sie auf Ihr eigenes Gefühl. Wenn Sie sich unwohl fühlen oder denken, dass jemand Ihre Grenzen überschritten hat, müssen Sie sich nicht dafür rechtfertigen oder schämen. Eine erste Schwierigkeit besteht häufig im Erkennen, dass es sich bei dem Erlebten tatsächlich um eine sexualisierte Belästigung handelt.

2. Wenn es Ihnen möglich ist, wenden Sie das "Drei-Schritte-Modell" an:
  • aussprechen, was gerade passiert ist,
  • sagen, was das mit Ihnen macht,
  • fordern, was das Gegenüber zukünftig tun oder lassen soll.

Beispielsweise: „Halte bitte Abstand, ich möchte nicht, dass du mir so nahekommst“ oder „Diese Blicke sind mir unangenehm, hören Sie bitte auf, mich so anzusehen“ oder „Diese Frage ist mir zu intim, ich möchte mit Ihnen und in diesem Kontext nicht darüber reden.“

3. Es ist hilfreich, für sich selbst ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen, egal wo und mit wem etwas vorgefallen ist. Es ermöglicht sich Klarheit über die Situation zu verschaffen, in dem notiert wird wann, wer, wo mit welcher Intensität übergriffig geworden ist. Beschreiben Sie kurz, was passiert ist. Notieren Sie wichtige Äußerungen und andere wesentliche Handlungen und Handlungsabläufe möglichst genau und in der zeitlichen Abfolge. Wie endete die Situation? Gibt es Zeugen*innen? Wenn ja, fragen Sie nach Kontaktdaten und bitten Sie die Personen, ein eigenes Gedächtnisprotokoll anzufertigen.

4. Sprechen Sie mit einer nahestehenden Person oder suchen Sie eine Erstberatung auf (siehe oben). Bei einer Erstberatung bleibt das Gespräch vertraulich und kann auch anonym über eine vertraute Mittelsperson erfolgen. Weitere Schritte werden nicht ohne Rücksprache oder gegen Ihren Willen eingeleitet.

Handlungsempfehlungen für erste Kontaktpersonen

Es ist sehr wichtig, dass Betroffene nicht das Gefühl haben alleine zu sein. Gerade weil es Betroffenen oft schwer fällt, die notwendigen Schritte selbständig einzuleiten, sollten Sie sie unterstützen. Solidarisches Verhalten kann die Betroffenen bestärken und das belästigende Verhalten sanktionieren und sogar unterbrechen.

GUT ZU WISSEN: Wenn Sie sexualisierte Belästigung beobachten, intervenieren Sie! Stellen Sie sich an die Seite der betroffenen Person, aber beachten Sie dabei: Die Entscheidungshoheit liegt bei der betroffenen Person.

1. Zuhören und ernst nehmen

2. Vertraulichkeit zusichern

3. Eigene Sichtweise zunächst zurückhalten. Die betroffene Person muss sich etwas von der Seele reden können, ohne vermeintlich hilfreiche Tipps zu bekommen, wie sie in der Situation besser reagiert hätte.

4. Unterstützung anbieten:
  • Überlegen Sie gemeinsam: Welche Hilfe/Unterstützung wäre jetzt hilfreich?
  • Was wünscht sich die betroffene Person? Was will die betroffene Person auf keinen Fall?

5. Keinen Druck ausüben

6. Einverständnis einholen, wichtige Notizen schriftlich festhalten zu dürfen, ggf. auch empfehlen ein Gedächtnisprotokoll des Vorfalls anzufertigen.

Sanktionen

Sofern eine offizielle Beschwerde eingereicht wurde haben Täter*innen nach ausreichender Prüfung der Vorwürfe und in Absprache mit den Betroffenen und ihrem Anonymitäts- und Schutzbedürfnis mit Sanktionen durch die Hochschule zu rechnen. Die betroffene Person darf auf keinen Fall negative Konsequenzen erleiden. Bei Bekanntwerden eines Vorfalls muss im Einzelfall geprüft werden, inwieweit vorläufige Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person durchzuführen sind. Es gilt für alle Beteiligten unbedingte Vertraulichkeit. Mögliche Sanktionen sind u. a.:

  • Formelles Dienstgespräch
  • Mündliche oder schriftliche Belehrung/Ermahnung/Abmahnung
  • Versetzung, Umsetzung, Kündigung
  • Einleitung eines Disziplinarverfahrens bei Beamt*innen
  • Entzug des Lehrauftrags
  • Ausschluss von der Nutzung hochschulischer Einrichtungen/von Lehrveranstaltungen
  • Hausverbot nach Hausordnung § 9
  • Exmatrikulation
  • Erstattung einer Strafanzeige

Weiterbildungsangebote zum Thema

Das Gleichstellungsteam bietet auf Anfrage Workshops zum Thema "Ist das noch ok - Grenzüberschreitendes Verhalten" und allgemein zu sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an. Diese beinhalten Handlungsempfehlungen für erste Kontaktpersonen oder auch für Personen, die Diskriminierung oder Gewalt beobachten und einschreiten möchten.

Wenn Sie einen solchen Workshop für Mitarbeitende Ihres Fachbereichs oder Sachgebiets oder auch für Studierende anbieten möchten, wenden Sie sich bitte an das zentrale Gleichstellungsteam.

Hochschulweite Workshops zum Thema werden ebenfalls in regelmäßigen Abständen angeboten. Wir informieren unter Veranstaltungen & Fortbildungen über anstehende Workshops.