Studienvoraussetzungen*
Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Fachhochschulreife, der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder durch eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachgewiesen. Als besondere Einschreibungsvoraussetzung wird je nach Qualifikation der Nachweis einer praktischen Tätigkeit (Praktikum) gefordert.
Praktikum
Das Vorpraktikum ist Voraussetzung für das Studium der Agrarwirtschaft und muss bis zum Ende des zweiten Semesters (Ende Mai) erbracht werden. Das Praktikum umfasst insgesamt drei Monate (12 Wochen). Die Absolvierung soll möglichst zusammenhängend erfolgen. Eine Unterteilung in maximal zwei Teilabschnitte ist möglich. Die Dauer eines Teilabschnittes darf 6 Wochen nicht unterschreiten.
Mindestens die ersten 6 Wochen sollten vor dem Studienbeginn geleistet werden, der zweite Teil von 6 Wochen kann dann in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem ersten und zweiten Semester erbracht werden.
Das Praktikum ist auf einem für die Ausbildung von Praktikant*innen geeigneten Betrieb (von der Landwirtschaftskammer NRW anerkannter Ausbildungsbetrieb) zu absolvieren.
Für die einzureichenden Unterlagen zum Nachweis des Praktikums beachten Sie bitte die Praktikumsrichtlinien.
Weiterführende Informationen zum Ablauf des Praktikums:
Praktikumsrichtlinien als PDF-Datei (Stand: Juni 2023)
Berufspraktische Ausbildung
Zur Verbesserung der beruflichen Chancen ist eine vollwertige berufspraktische Ausbildung (z. B. Landwirt, Gärtner, Tierwirt) sinnvoll. Auch das von der Landwirtschaftskammer NRW begleitete einjährige landwirtschaftliche Praktikum mit Praktikantenprüfung ist eine gute Grundlage für das Studium. Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten können auf die praktische Tätigkeit angerechnet werden. Einzelheiten zur Ausgestaltung des Vorpraktikums sowie zur Anrechnung einschlägiger praktischer Tätigkeiten regelt der Prüfungsausschuss in den Praktikumsrichtlinien.
Praktikumsbeauftragter
Für die Durchführung und Anerkennung der Praktika ist der vom Fachbereichsrat gewählte Praktikumsbeauftragte zuständig.
Praktikumsbeauftragter:
Prof. Dr. Martin Ziron
Bitte geben Sie ihre Unterlagen zum Vorpraktikum persönlich bei
Frau Dr. Ziron ab.
Dort erhalten Sie die Unterlagen im Anschluss auch wieder zurück.
Termin: Dienstags, 11:00 - 12:00 Uhr (auch in den Ferien), Raum 01.308 (DG)
*Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Angaben der jeweils gültigen Prüfungsordnung