Studienvoraussetzungen*
Die Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der Fachhochschulreife, der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder durch eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachgewiesen. Als besondere Einschreibungsvoraussetzung wird je nach Qualifikation der Nachweis einer praktischen Tätigkeit (Praktikum) gefordert.
Praktikum
Das Vorpraktikum ist Voraussetzung für das Studium und muss bis zum Ende des zweiten Semesters (Ende Mai) erbracht werden. Das Praktikum umfasst insgesamt mindestens drei Monate (12 Wochen). Die Absolvierung soll möglichst zusammenhängend erfolgen. Eine Unterteilung in maximal zwei Teilabschnitte ist möglich. Mindestens die ersten 6 Wochen sollten vor dem Studienbeginn geleistet werden, der zweite Teil von 6 Wochen kann dann in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem ersten und zweiten Semester erbracht werden. Die Dauer eines Teilabschnittes darf 6 Wochen nicht unterschreiten. Weitere Informationen sowie die einzureichenden Unterlagen zum Nachweis des Praktikums entnehmen Sie bitte den Praktikumsrichtlinien.
Weiterführende Informationen zum Ablauf des Praktikums:
Praktikumsrichtlinien als PDF-Datei (Stand: Juni 2023)
Berufspraktische Ausbildung
Zur Verbesserung der beruflichen Chancen ist eine vollwertige berufspraktische Ausbildung sinnvoll. Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten können auf die praktische Tätigkeit angerechnet werden. Einzelheiten zur Ausgestaltung des Praktikums sowie zur Anrechnung einschlägiger praktischer Tätigkeiten regelt der Prüfungsausschuss in den Praktikumsrichtlinien.
Praktikumsbeauftragter
Für die Durchführung und Anerkennung der Praktika ist der vom Fachbereichsrat gewählte Praktikumsbeauftragte zuständig.
Praktikumsbeauftragter:
Prof. Dr. Martin Ziron
Bitte geben Sie ihre Unterlagen zum Vorpraktikum persönlich bei
Frau Dr. Ziron ab.
Dort erhalten Sie die Unterlagen im Anschluss auch wieder zurück.
Termin: Dienstags, 11:00 - 12:00 Uhr (auch in den Ferien), Raum 01.308 (DG)
*Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Angaben der jeweils gültigen Prüfungsordnung