Ombudsperson und Untersuchungskommission
Nach §8 und §9 der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Fachhochschule Südwestfalen bestellt der Senat eine erfahrene Wissenschaftlerin oder einen erfahrenen Wissenschaftler als Ombudsperson sowie die Stellvertretung.
Ebenso wird zur Aufklärung wissenschaftlichen Fehlerverhaltens vom Senat eine Untersuchungskommision eingesetzt.
In der Senatssitzung vom 05.05.2021 wurde die Ombudsperson und die Untersuchungskommission gewählt und in der Senatssitzung am 02.06.2021 wurde die stellvertretende Ombudsperson gewählt.