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SG 2.4: Studentische Angelegenheiten

SG 2.4: Unfallanzeigen/ -versicherung Studierender

Als eingeschriebene/r Studierende/r oder Gasthörer an der Fachhochschule Südwestfalen sind Sie gesetzlich unfallversichert.

Wenn Sie einen Unfall erleiden, benachrichtigen Sie bitte so schnell wie möglich die zuständige Stelle in der Hochschulverwaltung, von dort wird der Unfall per Unfallanzeige an die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gemeldet. Die entsprechende Unfallanzeige für Kita-Kinder, Schüler und Studierende (pdf) finden Sie hier.

  • Teilen Sie bitte auch der/dem behandelnden Ärztin/Arzt (auch Zahnärzten) mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch einer Hochschule handelt.

Falls sich der Unfall im Rahmen des vom AStA angebotenen Hochschulsports ereignet hat, verständigen Sie bitte den AStA, damit dieser den Unfall versicherungstechnisch in eigener Zuständigkeit über die Versicherung für den Hochschulsport abwickeln kann.

Wann sind Sie als Studierende/r unfallversichert?

  • z. B. während des Besuchs der Vorlesungen und Seminare
  • bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten wie z.B. Teilnahme an Exkursionen
  • während des Besuchs der Fachhochschulbibliothek
  • sowie auf den damit zusammenhängenden Hin- und Rückwegen.

Übrigens: versichert ist bereits der Weg zur Immatrikulation.

Nicht versichert sind private Tätigkeiten wie

  • z. B. Studienarbeiten zu Hause
  • private Studienfahrten
  • Repetitorien bei privaten Anbietern
  • private Unterbrechungen der Wege zur Hochschule oder zurück nach Hause (z.B. Einkauf), Umwege aus privaten Gründen oder private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule.
Tobias Becker (SG 2.4)
Hausanschrift

Baarstraße 6
58636 Iserlohn
Raum: 402