Der Hochschulrat berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Er wirkt in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Rektoratsmitglieder mit.
Seiner Zustimmung bedürfen u.a. der Entwurf des Hochschulvertrags sowie der Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, der Wirtschaftsplan sowie unternehmerische Hochschultätigkeiten. Zu seinen Aufgaben gehört es ferner, Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, in Angelegenheiten der Forschung, der Lehre und des Studiums von zentraler oder grundsätzlicher Bedeutung abzugeben.
Außerdem obliegen ihm die Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung über die Verwendung oder Behandlung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung des Rektorats. Er nimmt auch Stellung zum Rechenschaftsbericht des Rektorats und zu den von der Hochschule zu erstellenden Evaluationsberichten.
Das Gremium besteht aus fünf externen und fünf internen Mitgliedern.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW hat mit Wirkung vom 12.10.2023 die Mitglieder des Hochschulrates der Fachhochschule Südwestfalen bestellt bzw. wiederbestellt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.