Personen, die beabsichtigen, Informationen über Verstöße im Sinne des § 2 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zu melden oder offenzulegen, haben aufgrund § 7 des Hinweisgeberschutzgesetzes ein Wahlrecht zwischen interner und externer Meldung. Eine interne Meldung ist in den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann, zu empfehlen und kann innerhalb der Fachhochschule Südwestfalen an folgende Stelle erfolgen:
INTERNE MELDESTELLE
SG 2.3
Baarstraße 6
58636 Iserlohn
Telefon: 02371 / 566 1113
E-Mail:
compliance@fh-swf.de
Mit der Entgegennahme von internen Meldungen sind namentlich Herr Denisenko, Frau Ebenfeld, Frau Hellmann, Frau Kümmerling und Frau Laudy betraut. Diese sind über die angegebenen Kontaktdaten der internen Meldestelle erreichbar. Bei einer Meldung per E-Mail wird die per Groupware verschlüsselte Versendung empfohlen. Soweit eine anonyme telefonische Meldung erfolgen soll, muss die meldende Person selbst für eine Unterdrückung der Rufnummer sorgen. Der eigentlich im Verfahren vorgesehene Rückkontakt zur meldenden Person ist bei anonymer Meldung dann aber nicht möglich. Der Rückkontakt per E-Mail erfolgt verschlüsselt über die Groupware, weshalb zum Öffnen der Guard eingerichtet sein muss.
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Abgabe einer Meldung an die
externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz.