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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Soest Audimax

Das Integrationsteam informiert:
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Mitglieder des Integrationsteams

Pia Morelli, Vertreterin PR TuV

(Stellvertreterin Melanie Hillebrand)

Tel.: 02371 566 1338
E-Mail: morelli.pia@fh-swf.de

Christina Nicklaus, Vertreterin PR wiss

(Stellvertreterin Petra Heckmann)

Tel.: 02331 9330 6937
E-Mail: nicklaus.christina@fh-swf.de

Dr. Bettina Kretzschmar, Gleichstellungsbeauftragte

(Stellvertreterin: Anja Kiko)

Tel.: 02331 9330 6908
E-Mail: kretzschmar.bettina@fh-swf.de

Jörg Romeikat, Vertrauensperson der Schwerbehinderten

(Stellvertreterin: Petra Heppner)

Tel.: 02331 9330 6656
E-Mail: romeikat.joerg@fh-swf.de

Tina Neumann, Fachkraft für Arbeitssicherheit

Tel.: 02371 566 1011
E-Mail: neumann.tina@fh-swf.de

Betriebsärztlicher Dienst

Zentrum für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit Iserlohn e.V.
Tel.: 02371 789760
E-Mail: am@zaa-iserlohn.de

Andreas Weißmüller, BEM-Beauftragter

Tel.: 02371 566 1265
E-Mail: weissmueller.andreas@fh-swf.de

Markus Bösterling, BEM-Koordinator

Tel.: 02371 566 1424
E-Mail: boesterling.markus@fh-swf.de

Rechtliche Grundlagen

Mit der Novellierung des Sozialgesetzbuch (SGB) IX durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist das BEM gesetzlich eingeführt worden.

§ 167 Absatz 2 Satz 1 bestimmt entsprechend: „Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 176, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement)."

Ziel des BEM ist es in vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten unter Beteiligung der zuständigen Interessenvertretungen nach Möglichkeiten zu suchen, durch den Arbeitsplatz bedingte oder verstärkte Ausfallzeiten für die Zukunft zu vermeiden oder zumindest zu verringern.

Die Teilnahme am BEM ist freiwillig, ein Abbruch des Verfahrens ist jederzeit möglich.

Die Fachhochschule Südwestfalen bietet auch den Beschäftigten auf deren Antrag ein BEM-Verfahren an, wenn noch keine längerfristige Erkrankung vorliegt, dies aber aufgrund der Arbeitsplatzsituation konkret befürchtet wird. In einem solchen Fall kann die*der Beschäftigte einen formlosen Antrag an den BEM-Koordinator, Herrn Bösterling, stellen.

Chancen des BEM

Das betriebliche Eingliederungsmanagement bietet die Chance, mehr für erkrankte und (schwer)behinderte Beschäftigte zu tun, aber auch die Arbeitsbedingungen präventiv genauer zu betrachten. Insgesamt ist der Ansatz als Teil eines umfassenden Gesundheitsmanagements zu verstehen, da er neben der Integration vor allem auch die Prävention für alle Beschäftigten beinhaltet.

Das BEM bietet eine systematische Auswertung der betrieblichen Gesundheitsgefährdungen und „krankmachenden“ innerbetrieblichen Faktoren einschließlich des Führungsverhaltens von Vorgesetzten, um Initiativen zur gesundheitsfördernden Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu ergreifen. In dieser Kombination lässt sich ein Frühwarnsystem für gesundheitliche Beschwerden und Erkrankungen entwickeln.

In der Vergangenheit wurden z.B. die folgenden Maßnahmen mit betroffenen Beschäftigten verabredet:

  • Beschaffung elektrisch höhenverstellbarer Steh-/Sitztisch
  • Beschaffung neuer Bürodrehstuhl
  • Beschaffung einer Vertikalmaus und anderer technischer Hilfsmittel
  • Arbeitsplatzbegehung durch die Betriebsärztin/der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Umbau eines Büroarbeitsplatzes

Risiken des BEM

Grundsätzlich zielt ein betriebliches Eingliederungsmanagement darauf ab, Ursachen für Erkrankungen zu beseitigen und damit Krankheit oder erneute Erkrankungen zu vermeiden. Damit entfällt auch der Anlass für krankheitsbedingte Kündigungen. Gelingt es trotz eines intensiven betrieblichen Eingliederungsmanagements nicht, erneute Erkrankungen zu vermeiden, kann es tatsächlich zu krankheitsbedingten Kündigungen kommen. Solche Kündigungen sind allerdings auch ohne ein betriebliches Eingliederungsmanagement unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich möglich.

Integrationsteam

Zur Durchführung des BEM wird an der FH SWF ein Integrationsteam gebildet. Das Kernteam besteht aus

  • Andreas Weißmüller (BEM-Beauftragter)
  • Pia Morelli als Vertreterin des zuständigen Personalrats TuV bzw. Christina Nicklaus als Vertreterin des zuständigen Personalrats Wiss
  • Markus Bösterling (BEM-Koordinator)

Am individuellen BEM-Gespräch, welches auch im Rahmen einer Videokonferenz mit dem Videokonferenztool des DFN Vereins (DFN conf) oder per Zoom geführt werden kann, können auf Wunsch der*des Beschäftigten weitere Mitglieder des Integrationsteams teilnehmen:

  • Dr. Bettina Kretzschmar, Gleichstellungsbeauftragte (Stellvertreterin: Frau Anja Kiko)
  • Jörg Romeikat, Vertrauensperson der Schwerbehinderten (Stellvertreterin: Frau Petra Heppner)
  • Tina Neumann als Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Der Betriebsärztliche Dienst
  • Eine psychologische Fachkraft

Außerdem kann eine Person des Vertrauens und/oder ein anderes Mitglied des jeweils zuständigen Personalrates hinzugezogen werden.

Die Mitglieder des Integrationsteams werden im Verhinderungsfall durch die benannten jeweiligen stellvertretenden Personen ersetzt. Bei Bedarf können weitere interne oder externe fachkundige Personen oder Stellen wie z.B. der betriebsärztliche Dienst, das Integrationsamt oder andere fachliche Ansprechpartner*innen hinzugezogen werden. Die Mitglieder des Integrationsteams unterliegen der Schweigepflicht und sind nicht befugt, personenbezogene Informationen, die sie über das BEM erhalten, an Dritte weiter zu geben. Ausnahmen sind im Einzelfall nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Betroffenen zulässig.

Das Integrationsteam wird von der*dem BEM-Koordinator*in organisiert und ist das Steuerungsgremium in allen BEM-Angelegenheiten.

Markus Bösterling | SG 1.1
Tel. 02371 566 424
boesterling.markus @ fh-swf.de

Hausanschrift
Baarstraße 6
58636 Iserlohn
Raum: 209

BEM Evaluation

Die Umsetzung der Eingliederungsmaßnahmen verfügt die Hochschulleitung auf Basis der Empfehlungen des Integrationsteams. Das Integrationsteam trifft sich in regelmäßigen, von ihm festgelegten Abständen sowie bei Vorliegen eines konkreten Bedarfs, der von jedem Mitglied des Integrationsteams bei der BEM-Koordinationsstelle angemeldet werden kann.

Das Integrationsteam überprüft alle 3 Jahre im vierten Quartal die Akzeptanz und die Wirksamkeit des BEM-Verfahrens als Ganzes wie auch die der durchgeführten Einzelmaßnahmen und leitet ggf. Verbesserungen ein. Abgeleitet aus den Erkenntnissen der Evaluationsmaßnahmen schlägt das Integrationsteam den Hochschulgremien im Rahmen eines Erfahrungsberichts Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten vor.