Aufgaben und Mitglieder des Senats
Der Senat wirkt durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl der Mitglieder des Rektorats mit. Er gibt eine Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats, außerdem zum Hochschulentwicklungsplan, zu Zielvereinbarungen, Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan sowie zu den Grundsätzen der Stellen- und Mittelverteilung ab.
Der Senat setzt sich aus fünf Vertreterinnen und Vertretern aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, fünf Vertreterinnen und Vertretern aus der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, fünf Vertreterinnen und Vertretern aus der Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sowie fünf Vertreterinnen und Vertretern aus der Gruppe der Studierenden zusammen.
Die Sitzungen des Senats sind nach Maßgabe der verfügbaren Plätze grundsätzlich öffentlich und interessierte Gäste sind willkommen.