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Leitung, Gremien, Beauftragte

Gebäude Iserlohn

Übersicht

Hochschulgremien und ihre Funktionen

Hochschulleitung, Gremien und Mitglieder: Darstellung der Zusammenarbeit

Der Hochschulrat berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Das Gremium besteht aus 5 externen und 5 internen Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

Der Senat ist rechtsetzendes Organ mit Beratungs- und Empfehlungsfunktion.Er setzt sich aus jeweils 5 Vertreter*innen der Professor*innen, der wissenschaftlichen Beschäftigten und der Beschäftigten aus Technik und Verwaltung und der Studierenden zusammen. Den Vorsitz führt ein Senatsmitglied.

Die Hochschulwahlversammlung besteht jeweils hälftig aus allen Mitgliedern des Senats und des Hochschulrats und ist zuständig für die Wahl bzw. die Abwahl von Rektoratsmitgliedern.

Zur Vorbereitung von Beschlüssen und zur Beratung kann die Hochschule Kommissionen bilden. An der Fachhochschule Südwestfalen gibt es beispielsweise die Gleichstellungskommission, die Qualitätsverbesserungskommission oder die Bibliothekskommission.

In einem Fachbereich sind gleiche oder verwandte Fachgebiete zusammengefasst.Zu einem Fachbereich gehören Lehrende und Lernende sowie die Beschäftigten in Technik und Verwaltung und das wissenschaftliche Personal. Der Fachbereich wird durch die*den Dekan*in vertreten und geleitet. Jeder Fachbereich bietet verschiedene Studiengänge an.

Jeder Fachbereich hat ein*e Dekan*in, die*der den Fachbereich leitet. Die*der Dekan*in wird aus der Gruppe der Professor*innen von den Fachbereichsräten für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt.

Der Fachbereichsrat ist ein Gremium für allgemeine Fragen und Entscheidungen bezüglich des Fachbereichs. Mitglieder sind 6 gewählte Professor*innen des Fachbereichs, jeweils ein*e Vertreter*in der akademischen Mitarbeiter*innen und der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und 3 Studierende.

Die Fachbereichskonferenz berät das Rektorat, den Senat und den Hochschulrat in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Die Mitglieder der Fachbereichskonferenz sind die*der Dekan*innen aller Fachbereiche.

Mitglieder der Hochschule sind insbesondere die eingeschriebenen Studierenden sowie die Professor*innen, die Mitarbeiter*innen. Rechte und Pflichten der Mitglieder:

  • Aktives und passives Wahlrecht
  • Mitwirkung in der Selbstverwaltung
  • Verschwiegenheitspflicht