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Hochschulleitung der FH Südwestfalen

Gebäude Iserlohn
Die Hochschulleitung besteht aus mehreren Organen und Gremien und wird regelmäßig neu gewählt.

Rektor

Der Rektor vertritt die Hochschule nach außen. Er wird durch eine/n Prorektor/in vertreten. In Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten wird er durch den Kanzler vertreten. Der Rektor übt das Hausrecht aus.

Rektor

Kanzler

Als Mitglied der Hochschulleitung leitet der Kanzler die Hochschulverwaltung. Er ist Dienstvorgesetzter des Personals für Technik und Verwaltung. Ihm obliegt die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel der Hochschule.

Kanzler

Rektorat

Das Rektorat leitet die Hochschule. Zu den Leitungsaufgaben gehören die kontinuierliche Hochschulentwicklungsplanung. Es trägt die Verantwortung für die Durchführungen der hochschulischen Evaluationen. Außerdem obliegen ihm alle Angelegenheiten und Entscheidungen, für die nicht ausdrücklich andere Zuständigkeiten festgelegt sind.

Rektorat

Senat

Der Senat wirkt durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rektorats mit. Er gibt eine Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats, außerdem zum Hochschulentwicklungsplan, zu Zielvereinbarungen, Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan sowie zu den Grundsätzen der Stellen- und Mittelverteilung ab.

Senat

Hochschulrat

Der Hochschulrat berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Er wirkt in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Rektoratsmitglieder mit. Seiner Zustimmung bedürfen u.a. der Entwurf des Hochschulvertrags, der Wirtschaftsplan sowie unternehmerische Hochschultätigkeiten. Zu seinen Aufgaben gehört es ferner, Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, in Angelegenheiten der Forschung, der Lehre und des Studiums von zentraler oder grundsätzlicher Bedeutung abzugeben. Außerdem obliegen ihm die Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung über die Verwendung oder Behandlung des Jahresergebnisses sowie die Entlastung des Rektorats.

Hochschulrat

Fachbereichskonferenz

Die Fachbereichskonferenz berät das Rektorat, den Senat und den Hochschulrat in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Die Mitglieder der Fachbereichskonferenz sind die Dekane und Dekaninnen der Fachbereiche, die auch den jeweiligen Fachbereichsräten vorstehen

Fachbereichskonferenz

Kuratorium

Das Kuratorium soll die Entwicklung der Fachhochschule Südwestfalen unterstützen und ihre Integration in die Region fördern, indem es sich für die Interessen der Fachhochschule Südwestfalen durch geeignete Initiativen und Maßnahmen einsetzt.

Kuratorium

Offenlegung von Mitgliedschaften und Funktionen

Selbstauskünfte gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz

Selbstauskünfte gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz