Die Jugend- und Auszubildendenvertretung der Fachhochschule Südwestfalen
Bei Fragen oder Problemen, die während eurer Ausbildung sicher einmal auftauchen, könnt ihr euch jederzeit an mich wenden.
Alle Informationen werden vertraulich behandelt!!
Was ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)?
Die JAV ist die Interessenvertretung aller Jugendlichen und Auszubildenden eines Betriebes.
Die Aufgaben der JAV
Die JAV kümmert sich darum, dass z.B.
- Gesetze und Verordnungen, Dienstvereinbarungen und die jeweils gültigen Tarifverträge eingehalten werden.
- Die Ausbildung qualifiziert, zukunftsorientiert und sinnvoll ist.
- Perspektiven nach der Ausbildung (z.B. Übernahme) angeboten werden.
Die JAV hat zudem einen Überblick über alles, was den Auszubildenden zusteht und informiert über die Rechte während der Ausbildung.
Rechtliche Grundlagen der JAV zur Lösung von Problemen z.B.
- Tarifverträge
- Jugenarbeitsschutzgesetz (JASchG)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Dienstvereinbarungen
- Verordnungen
Die JAV-Sitzungen
In den regelmäßig anfallenden JAV-Sitzungen kommen alle Jugendlichen und Auszubildenden zusammen, um anfallende Probleme zu besprechen und um Lösungsmöglichkeiten auszuarbeiten.
Ausbildungsplatzbegehung
- Die JAV hat jederzeit das Recht, Auszubildende während der Arbeitszeit aufzusuchen.
- Hier besteht die Möglichkeit, Probleme, Themen und Fragen aufzugreifen, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
- Ausbildungsplatzgestaltung, Ausbildungsmittel und die Betreuung von Auszubildenden werden dabei berücksichtigt.
Übrigens:
Auch die Auszubildenden haben das Recht, jederzeit (auch während der Ausbildungszeit) ohne Angaben von Gründen, die JAV oder den Personalrat aufzusuchen.
Was ist der Personalrat?
Der nichtwissenschaftliche Personalrat ist die Interessenvertretung der nichtwissenschaftlichen Angestellten der Fachhochschule Südwestfalen.
Er hat Mitbestimmungsrechte, z.B.
- bei der Einstellung von Azubis
- bei der Durchführung der Ausbildung
- bei der Vereinbarung von Beurteilungssystemen.
Er hat Informations- und Beratungsrecht, z.B.
- bei der Errichtung und Ausstattung von Ausbildungseinrichtungen
- bei Vorschlägen zu Fragen der Berufsausbildung
Die Personalratswahlen
Wahlberchtigt sind alle Arbeitnehmer/innen einschließlich aller Auszubildenden ab dem 18. Lebensjahr.
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die mindestens 6 Monate dem betrieb angehören.
Zusammenarbeit JAV und die Vereinte Dienstleistungsgwerkschaft (Ver.di)
- Ver.di berät und unterstützt die JAV sowie den Personalrat in der Arbeit
- Ver.di bietet spezielle Qualifizierungsmöglichkeiten für die JAV und den Personalrat.
- das Engagement in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ist Voraussetzung für eine wirksame Interessenvertretung.
Ausbildungsvergütung (1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020)
Vergütungen für Auszubildende im Öffentlichen Dienst
1. Ausbildungsjahr 1036,82 €
2. Ausbildungsjahr 1090,96 €
3. Ausbildungsjahr 1140,61 €
4. Ausbildungsjahr 1209,51 €
Der Erholungsurlaub beträgt 30 Arbeitstage.