Zum Inhalt springen

Flexible Arbeit

Dienstvereinbarungen und Informationen

Gebäude Iserlohn

Überblick

Abschluss der Dienstvereinbarungen zur Flexiblen Arbeit

Am 13. Dezember 2022 wurden jeweils gleichlautende Dienstvereinbarungen über die „Ortsflexible Arbeit (OFA)“ und die „Flexible Arbeitszeit mit Zeitkonten (FLAZ+)“ für die wissenschaftlich Beschäftigten und die Beschäftigten in Technik und Verwaltung abgeschlossen:

Dienstvereinbarung OFA wiss. Beschäftigte
Dienstvereinbarung OFA TuV Beschäftigte

Dienstvereinbarung FLAZ+ wiss. Beschäftigte
Dienstvereinbarung FLAZ+ TuV Beschäftigte

Den wissenschaftlich Tarifbeschäftigten steht die Teilnahme an der FLAZ+ dabei frei. Entscheiden sie sich nicht für eine Teilnahme daran, gelten die Regelungen einer dritten Dienstvereinbarung über die „Flexible Arbeitszeit ohne Zeitkonten (FLAZ)“, welche sich hinsichtlich der Gestaltung der Arbeitszeit an den gleichen Rahmenbedingungen orientiert.

Dienstvereinbarung FLAZ wiss. Beschäftigte

Die Dienstvereinbarungen sind am 18. Januar 2023 in Kraft getreten.

Zeitgleich wurde ein neues Urlaubs- und Zeiterfassungssystem (ZEUS X) eingeführt, welches eine hohe Flexibilität bei der elektronischen Zeiterfassung insbesondere auch beim ortsflexiblen Arbeiten bietet, und mit dem es zum Beispiel möglich ist, die Arbeitszeit per HandyApp zu erfassen.

Flankierend dazu wurden weitere Unterlagen entwickelt, die die Umsetzung der orts- und zeitflexiblen Arbeitsmodelle unterstützen. Eine Übersicht inklusive Download-Möglichkeit befindet sich in der Info-Box auf der rechten Seite.

Im Folgenden bzw. über den Schnellzugriff besteht die Möglichkeit, sich einen inhaltlichen Überblick über die Modelle zu verschaffen.

Tastatur, Uhr, Stift auf einem Zettel und eine Kaffeetasse

Handlungshilfe zur Flexiblen Arbeitszeit

FAQ

Ortsflexible Arbeit & dienstliche und betriebliche Belange – wann muss ich in der Hochschule präsent sein?

Dienstliche und betriebliche Belange, die Präsenz in der Hochschule erfordern, sind bereichsspezifisch und ggf. auch tätigkeitsabhängig. Bedarfe für Präsenz sind daher sehr unterschiedlich und ergeben sich z. B. aus Aufgaben
  • in Lehre & Forschung
  • in der Bereitstellung von Infrastruktur
  • in der Sicherstellung von Öffnungszeiten bzw. physischer Ansprechbarkeit für Studierende
  • mit notwendigem Zugriff auf Unterlagen, die (noch) nicht digital verfügbar sind.

Darüber hinaus sollte die persönliche Kommunikation z. B. im Team, die direkte Abstimmung und die gemeinsame Erarbeitung von Themen / Inhalten als regelmäßig und bereichsübergreifend bestehender Bedarf unbedingt beachtet werden.
Insbesondere in Vertretungsfällen für Kolleg*innen (z. B. wegen Krankheit oder Urlaub) kann ein erhöhter Bedarf bestehen, in der Hochschule zu arbeiten, wenn die Tätigkeiten und anfallenden Aufgaben die Anwesenheit erfordern.

Ortflexibel Arbeiten im Team – wie organisieren wir uns?

Es sollte zunächst durch die*den Vorgesetzten überlegt und dann mit den Teammitgliedern gemeinsam besprochen werden, welche Art der Organisation hinsichtlich des ortsflexiblen Arbeitens für den Bereich bedarfsgerecht ist. Mögliche Optionen können hierbei sein:
  • Festlegung einer bestimmten personellen Besetzung an jedem Tag
  • Festlegung eines oder mehrerer Tage pro Woche, an dem / denen alle in der Hochschule sind
  • Anwesenheit an bestimmten Tagen / zu bestimmten Zeiten

Nach einiger Zeit sollte das gewählte Modell gezielt reflektiert und dann ggf. entsprechend angepasst werden.

Während der alternierenden Telearbeit oder dem mobilen Arbeiten treten Systemstörungen auf, die nicht nur kurzzeitig sind. Wie gehe ich damit um?

Zunächst sollten Sie die eigene Organisationseinheit darüber informieren, dass Sie ggf. nur eingeschränkt erreichbar bzw. nicht oder nicht vollständig arbeitsfähig sind.
Stimmen Sie sich zum weiteren Vorgehen mit Ihrer*m Vorgesetzten dazu ab, ob die Störungen ggf. durch entsprechenden IT-Support kurzfristig behoben werden können. Wenn dies nicht der Fall ist oder die Behebung der Störung außerhalb des Einflussbereiches der Hochschule liegt (z. B. unterbrochene Internetverbindung zu Hause oder an einem anderen auswärtigen Ort), stimmen Sie sich zu folgenden Optionen ab:
  • Ortswechsel in die Hochschule
  • Möglichkeit des Arbeitens im Offline-Betrieb
  • Abbau von Zeitguthaben, wenn dienstlich und betrieblich möglich

Bei der alternierenden Telearbeit sowie beim mobilen Arbeiten ist die telefonische Erreichbarkeit grundsätzlich zu gewährleisten. Was bedeutet dies in der Umsetzung konkret für mich?

Diese Regelung bedeutet, dass die Erwartung im Hinblick auf eine telefonische Erreichbarkeit beim Arbeiten vor Ort in der Hochschule auf das ortsflexible Arbeiten übertragen wird. Wenn Sie gerade nicht am Arbeitsplatz sind oder es Ihnen nicht möglich ist, ein Gespräch entgegenzunehmen, weil Sie anderweitig in einem Gespräch, einem anderen Telefonat oder Videocall sind, steht dies Ihrer grundsätzlichen telefonischen Erreichbarkeit nicht entgegen.

Sind Sie absehbar für längere Zeit in Terminen gebunden und können keine Anrufe entgegennehmen, empfiehlt sich die Einrichtung einer entsprechenden Rufumleitung in Absprache mit Kolleg*innen oder einer Voicemail. Beides ist ebenfalls über die VoIP-Telefonanlage möglich. Für Beschäftigte der Hochschulverwaltung gilt bezüglich der Erreichbarkeit am Arbeitsplatz Nr. 18 der Geschäftsordnung der Hochschulverwaltung.

Auf welchem Weg kann ich die telefonische Erreichbarkeit auch beim ortsflexiblen Arbeiten sicherstellen?

Über die Anmeldung in der Web App der Voice over IP-Centrex Telefonanlage auf Ihrem Desktop-PC oder in der Mobile App über ein Smartphone sind Sie auch außerhalb der Hochschule telefonisch erreichbar.

Zugangsdaten zu ZEUS X – Wie erhalte ich diese?

Die Zugangsdaten sowie Informationen zur Flexiblen Arbeit werden Ihnen automatisch zu Beginn Ihrer Tätigkeit an der FH Südwestfalen per E-Mail zugesendet. Sie erhalten die Zugangsdaten als verschlüsselte E-Mail.

Sollten Sie eine E-Mail-Umleitung eingerichtet haben oder Ihre Zugangsdaten nicht (mehr) finden, melden Sie sich bitte bei abwesend@fh-swf.de

Probleme mit der ZEUS X-App

Gerade bei Nutzer*innen von Android-Handys kommt es gelegentlich zu automatischen Deregistrierungen. Die Verbindungs-URL finden Sie im Schreiben zum Erstpasswort.

Gerne senden wir Ihnen diese nochmals zu. Wenden Sie sich dazu bitte an abwesend@fh-swf.de.

Ortsflexible Arbeit

Mobiles Arbeiten

  • ist unabhängig von festen Arbeitszeiten und –plätzen
  • ohne Bindung an ein Büro in der Hochschule oder eine häusliche Arbeitsstätte
  • erfolgt unregelmäßig und kommt ohne eine formale Vereinbarung, d. h. auch ohne die Festlegung der Dauer und eines maximalen Anteils an der regelmäßigen Arbeitszeit aus.

Grafik verdeutlicht Orts- und Zeitunabhängigkeit abhängig von dienstlichen und betrieblichen Belangen
  • freiwillige Teilnahme
  • Voraussetzung: Eignung der Tätigkeiten

Verfahren

Ablaufdiagramm: erstmalig zu Beginn: Absprache mit Vorgesetzter*m z.B. zu Zeitpunkt und Form der Information - Pfeil - Entscheidung abhängig von Geeignetheit der Tätigkeit - Pfeil - kurzfristig/anlassbezogen: Informations der*s Vorgesetzten durch die*den Beschäftigte*n nach den hierzu getroffenen Absprachen. Wichtig: abreits- und Gesundheitsschutz, Datenschutz, grundsätzlich telefonische Erreichbarkeit.

Datenschutz & Informationssicherheit

Die Verarbeitung personenbezogener oder anderer Daten mit hohem oder sehr hohem Schutzbedarf ist im Rahmen mobilen Arbeitens grundsätzlich nicht gestattet.

Ausgenommen hiervon ist der Fall,

  • dass mobiles Arbeiten in einem geschützten Bereich erfolgt, in dem die gleichen Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen erfüllt sind, die auch bei alternierender Telearbeit gelten
  • des Zugriffs auf dienstliche E-Mails, dabei sind Einfluss- und Missbrauchsmöglichkeiten durch Dritte auszuschließen.

Beispiele für Daten mit hohem oder sehr hohem Schutzbedarf

Daten mit hohem Schutzbedarf

  • E-Learning-Plattform Moodle und ähnliche Lehr- und Lernplattformen
  • Seminarplatzvergabe
  • Haushalts- und Kassenverfahren
  • Finanzverwaltung
  • Studierenden- und Personalverwaltung

Daten mit sehr hohem Schutzbedarf

  • Studierenden- und Personalverwaltung
  • Prüfungsverwaltung
  • Korrektur studentischer Arbeiten wie z. B. Klausuren, Seminar- und Abschlussarbeiten
  • Lehrveranstaltungsevaluationen
  • Bewerbungsmanagement (in BITE)
  • Administration Identity Management und damit verbundene Systeme (z. B. E-Mail-Verwaltung, Groupware)
  • Bibliotheksausleihdaten
  • Strahlenschutzverwaltung

Alternierende Telearbeit

Bei der alternierenden Telearbeit wird
  • ein arbeitsvertraglich oder durch Vereinbarung
  • festgelegter Anteil der wöchentlichen Arbeitszeit
  • an einem - vom Arbeitgeber für eine bestimmte Dauer - fest installierten und ausgestatteten Bildschirmarbeitsplatz
  • im Privatbereich der Beschäftigten erbracht.

Heimarnbeitsplatz und Uhr: max. 60% der vertraglichen/vereinbarten Arbeitszeit unter Berücksichtigung dientlicher und betrieblicher Belange.

  • freiwillige Teilnahme
  • Voraussetzungen:
    • Eignung der Tätigkeiten
    • vertragliche / vereinbarte Mindestarbeitszeit ≥ durchschnittlich 12 Stunden / Woche
    • Eignung der häuslichen Arbeitsstätte
    • keine vorherige Mindestbeschäftigungsdauer erforderlich

Verfahren

Ablaufdiagramm: Gespräch mit Vorgesetzer vor dem 30.04. - Pfeil - Antrag inkl. Anlagen auf Dienstweg an Dienstvorgesetzen bzw. Personaldezernat bis 30.04. - Pfeil - Abhängig von Entscheidung des Dienstvorgesetzten: Genehmigung für ein Jahr ab 01.08.

In Ausnahmefällen können auch vom Stichtag abweichende Anträge gestellt werden.

Bei bereits bestehenden Genehmigungen über alternierende Telearbeit besteht ab Inkrafttreten der Dienstvereinbarung ein Bestandsschutz für deren vereinbarte Dauer. Auf Antrag der*des alternierend Telearbeitenden kann im Einvernehmen mit der*dem Vorgesetzten eine einmalige Verlängerung des bestehenden Telearbeitsverhältnisses höchstens bis zum nächsten Stichtag erfolgen.

Unterlagen zur Umsetzung der Ortsflexiblen Arbeit

Flexible Arbeitszeit

Möglichkeiten und Anforderungen der Arbeitszeitgestaltung

Der dargestellte Arbeitszeitrahmen definiert dabei den frühestmöglichen Arbeitsbeginn und das spätestmögliche Arbeitsende. Dies ist demnach der tägliche Zeitraum, innerhalb dessen die Arbeitszeit unter Berücksichtigung dienstlicher und betrieblicher Belange sowie ggf. vorhandener Servicezeiten flexibel erbracht werden kann.

Übersichti Montag bis Freitag: Arbeitszeitrahmen 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr, Zeitspanne für planbare dienstliche Belange 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr; Zeitspanne zur Festlegung einer Servicezeit 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr.


Hinweise zu der neuen Arbeitszeitgestaltung für alle Wochentage

  • Für erforderliche Arbeiten außerhalb dieser Zeitspannen kann von den Regelungen bedarfsgerecht abgewichen werden, z. B. bei der Sicherstellung von Gebäudeöffnungszeiten.
  • Für die Arbeit an der Hochschule müssen die Gebäudeöffnungszeiten berücksichtigt werden.
  • Bei Vollzeitbeschäftigung wird die regelmäßige Arbeitszeit grundsätzlich an 5 Arbeitstagen und an den Wochentagen von Montag bis Freitag erbracht.
  • Die Arbeit an Sonntagen erfolgt ausschließlich in den im ArbZG definierten besonderen Fällen.
  • Unter bestimmten Gegebenheiten, kann auch der Samstag ein Arbeitstag sein, wie z. B.
    • Einzelfälle aufgrund zwingender dienstlicher Notwendigkeiten
    • regelmäßig im Zusammenhang mit dem Verbundstudium (insbesondere in Lehre, Bibliothek, IT-ServiceDesk und Studierenden-Servicebüros sowie aufgrund individueller Vereinbarungen)

Übersicht Samstag: Arbeitszeitrahmen 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr, Zeitspanne für planbare dienstliche Belange 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr; Zeitspanne zur Festlegung einer Servicezeit 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Häufig gestellte Fragen zur Flexiblen Arbeitszeit

Wobei handelt es sich um planbare dienstliche Belange?

Unter dienstlichen und betrieblichen Belangen ist insbesondere das Bereitstellen von Infrastruktur wie z. B. Gebäuden, die Aufrechterhaltung von Lehre und Forschung sowie die Sicherstellung von Services, gemeinsamen Terminen und Sprechzeiten zu fassen.

Die planbaren dienstlichen und betrieblichen Belange werden so gestaltet, dass die Arbeitszeit unter Einhaltung der gesetzlichen Pausenregelung sowie der Arbeitszeitregeln ohne zusätzliche Arbeitspausen i. d. R. zusammenhängend erbracht werden kann.

Besprechungen sollen aus Gründen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zwischen 9 und 17 Uhr stattfinden. Für Gremiensitzungen können in Abstimmung mit ihren Mitgliedern darüber hinausgehende Zeiträume festgelegt werden.

Dienstliche und betriebliche Belange erfordern nicht notwendigerweise eine Anwesenheit in Präsenz.

Was bedeutet "Servicezeit" und wozu dient die Festlegung einer solchen?

Für Bereiche, in denen eine regelmäßige und verlässliche Verfügbarkeit gewährleistet sein muss, können Servicezeiten festgesetzt werden. Die Servicezeit ist die Zeit, in der eine ausreichende personelle Besetzung, d. h. die allgemeine Funktionsfähigkeit eines Bereichs durch ein Mindestmaß an Verfügbarkeit und Erreichbarkeit gesichert ist. Eine individuelle Verfügbarkeit aller Beschäftigten des jeweiligen Bereichs während der Servicezeit ist hiermit demnach nicht verbunden.

Servicezeiten erfordern nicht notwendigerweise eine Anwesenheit in Präsenz.


Arbeitszeitdokumentation mit Zeitkonten (FLAZ+)

Die Regelungen der FLAZ + (mit Zeitkonten) gelten für alle Beschäftigten in Technik und Verwaltung (ausgenommen < 18 Jahre und Fahrdienst) sowie für alle Beamt*innen verpflichtend. Wissenschaftlich Tarifbeschäftigte können sich auf freiwilliger Basis für eine Teilnahme entscheiden. FLAZ+

Die Dokumentation der erbrachten Arbeitszeit erfolgt über das zentrale elektronische Urlaubs- und Zeiterfassungssystem ZEUS X.

Zur Erfassung ihrer Arbeitszeit stehen den Beschäftigten ein WebTerminal, eine App sowie Zeiterfassungsterminals in den Hochschulgebäuden zur Verfügung.

App: "ZEUS X mobile"
Download für iOS / Download für Android
("ZEUS X mobile plus“ findet keine Anwendung!)

Logo Zeus ohne Plus ist korrekt, Logo Zeus mit Plus-Schrift ist durgestrichen.

Zeitkonten#link.Zeitkonten

Zu Beginn der Teilnahme an der FLAZ+ werden 2 individuelle Zeitkonten eingerichtet (Zeitausgleichskonto und Arbeitszeitkonto) und in dem zentral zur Verfügung gestellten elektronischen Urlaubs- und Zeiterfassungssystem ZEUS X geführt.

Zeitausgleichskonto (ZAG)

  • "Girokonto"
  • Buchung der täglich erbrachten Arbeitszeit
  • Saldo = erbrachte Arbeitszeit pro Tag abzgl. tägliche Sollarbeitszeit (Arbeitszeit pro Woche / Anzahl Arbeitstage)
Ampelsystem beim Zeitausgleichskonto

Arbeitszeitkonto (AZK)

  • "Sparbuch"
  • einmal pro Jahr wird der Saldo des Zeitausgleichkontos dem Arbeitskonto gutgeschrieben (Stichtag: 31.10.)
  • Abbuchungen für Freizeitausgleich (ganze Tage) sind jederzeit möglich
Ampelsystem beim Arbeitszeitkonto

Langzeitkonto

Auf Grundlage einer Nebenabrede (Tarifbeschäftigte) oder individuellen Vereinbarung (Beamt*innen) kann für eine*n Beschäftigte*n ein Langzeitkonto eingerichtet werden.

Tarifbeschäftigte
  • unterliegt keinem Abrechnungszeitraum
  • dient dem Ansparen von Zeitguthaben für einen konkreten, vorher zu bestimmenden Zweck (z. B. Sabbatical, früherer Renteneintritt ...)
  • Ansparphase soll i. d. R. mindestens 3 Jahre und maximal 8 Jahre betragen
Beamt*innen
  • Ausgestaltung richtet sich insbesondere nach § 14a AZVO


Arbeitszeitdokumentation ohne Zeitkonten (FLAZ)

Die Regelungen der FLAZ (ohne Zeitkonten) gelten für alle tarifbeschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und alle tarifbeschäftigten Lehrkräfte für besondere Aufgaben, die nicht freiwillig an der FLAZ+ teilnehmen.

Für Tage, an denen > 8 Stunden gearbeitet wird:
  • Die Arbeitszeit muss eigenständig dokumentiert werden.
  • erforderliche Angaben: Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Summe der an diesem Tag geleisteten Arbeitszeit ohne Pausen (Nettoarbeitszeit)
  • Die Dokumentation muss für mind. zwei Jahre aufbewahrt werden.
  • Es erfolgt eine halbjährliche Stichprobenprüfung, ob die Dokumentation vorhanden ist. Diese wird hierzu in elektronischer Form angefordert.
Voraussetzung für ortsflexibles Arbeiten:
  • vollumfängliche Dokumentation durch Selbstaufschreibung (Arbeitsbeginn und -ende, Pausen etc.)
  • oder Teilnahme an FLAZ +

Melanie Voss

Frau Melanie Voß (SG 1.2)

Hausanschrift

Baarstraße 6
58636 Iserlohn
Raum: 216

Frau Vanessa Volbracht (SG 1.2)

Hausanschrift

Baarstraße 6
58636 Iserlohn
Raum: 216

Maria Hopkins

Maria Hopkins (SG 1.2)

Hausanschrift

Baarstraße 6
58636 Iserlohn
Raum: 202

Theresa Schmidt

Frau Theresa Schmidt (SG 1.3)

Hausanschrift

Baarstraße 6
58636 Iserlohn
Raum: 208