Selbstauskünfte gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz
Gemäß § 7 S. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2005 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben, dass die von den Organmitgliedern abzugebenden schriftlichen Auskünfte nach § 7 KorruptbG bei der Fachhochschule Südwestfalen, Baarstr. 6, 58636 Iserlohn, Sachgebiet 1.1, Zimmer 209 während der Dienststunden zur Einsichtnahme bereitgestellt werden.
Angehörige der Fachhochschule Südwestfalen können innerhalb des Hochschulnetzes die Selbstauskünfte direkt abrufen:
- Erklärung gem. § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz
- Korruptionsbekämpfungsgesetz, Aktiengesetz, Landesorganisationsgesetz
- Schriftliche Selbstauskünfte der Rektoratsmitglieder nach § 7 KorruptbG
- Schriftliche Selbstauskünfte der Senatsmitglieder nach § 7 KorruptbG
- Schriftliche Selbstauskünfte der Hochschulratsmitglieder nach § 7 KorruptbG