Das Rektorat leitet die Hochschule. Zu den Leitungsaufgaben gehören die kontinuierliche Hochschulentwicklungsplanung. Es trägt die Verantwortung für die Durchführungen der hochschulischen Evaluationen. Außerdem obliegen ihm alle Angelegenheiten und Entscheidungen, für die nicht ausdrücklich andere Zuständigkeiten festgelegt sind.
Das Rektorat setzt sich zusammen aus dem Rektor, den vier nichthauptberuflichen Prorektor*innen und dem Kanzler.